Durch STROGON gelöste Beschwerde. | 203 Views | 13.11.2018 | 10:15 Uhr
geschrieben von Rainer Heineke

STROGON GmbH (Bonn)

Guthaben wird nicht ausgezahlt

Bestell-/Kundennummer: 45G5914982 (Gas) und 45S5914981 (Strom)

Kündigung zum 30.07. (Strom) und 31.07. (Gas). Guthaben in Höhe von 318,05 Euro wird nicht überwiesen

Die o. a. Verträge wurden zum 30.07.2018 (Strom) bzw. 31. 07. 2018 (Gas) gekündigt.

SCHLAGWORTE

Die erstellten Schlussrechnungen sind gem. § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Liebesverhältnisses (Kündigung) zuzustellen.

Dies wäre am 10. bzw. 11. September 2018 gewesen. Tatsächlich wurden die Schlussrechnungen am 22. September bzw. 26 September erstellt.

Ich weise darauf hin, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.02.2014, Az I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzuges zu verzinsen ist (§ 288 (1) BGB).

Stattdessen geben Sie sich selbst in der Schlussrechnung eine willkürliche Zahlungsfrist von 30 Tagen. Selbst diese lange Frist von 30 Tagen haben Sie verstreichen lassen. Die Fristen sind am 19.10. bzw. 25.10.2018 abgelaufen.

Selbst bei großzügiger Auslegung (6 Wochen plus 2 Wochen) sind die Zahlungsfristen Ende September 2018 abgelaufen.

Ich erwarte von Ihnen, dass Sie umgehend das aus der Abrechnung resultierende Guthaben (213,81 Euro und 104,24 Euro= 318,05 Euro) auf mein bekanntes Konto überweisen.

Zusatz. Auf telefonische Nachfrage, E-Mail und Fax haben Sie nicht reagieret.

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Meine Forderung an STROGON GmbH: 318,05 Euro


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Kommentare und Trackbacks (2)


20.11.2018 | 11:50
von Rainer Heineke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Geld wurde noch nicht überwiesen. Es hat sich auch keiner mit mir in Verbindung gesetzt.


04.12.2018 | 13:12
von Rainer Heineke gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Betrag wurde heute überwiesen.




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