voxenergie GmbH (Berlin)
Bestätigung Rückabwicklung und Erstlastschrift
Bestell-/Kundennummer: KD-Nr 8790214704 u. KD-Nr 87090214706
Auf meine Beschwerde v. 14.10.18 hatte die Kundenbetreuung der Fa. voxenergie geschrieben, dass beide Verträge rückabgewickelt werden (Beschwerde Nr. 176962), ich habe bis jetzt keine Bestätigung der Rückabwicklung erhalten
Jetzt habe ich eine Nachricht bekommen, dass die Erstlastschriften v. meinem Konto abgebucht werden sollen, obwohl ich keine Zustimmung für einen Lastschrifteinzug gegeben habe. Die Erstlastschriften belaufen sich auf 116,42 u. 148,69 also 265,11 Euro
Für Strom u. Gas (Monatsbeträge v. meinem alten u. neuen Versorger 226,00 Euro für Strom, Gas und Wasser) das war mit einem Grunde, warum ich von der Fa. voxenergie nicht beliefert werden wollte. Der Herr L. H. v. der oben genannten Firma hatte mir telefonisch ein Angebot gemacht über 164,00 Euro für Strom u. Gas monatlich. Ich habe jetzt noch einmal die Schreiben der Fa. voxenergie durchgesehen, beim ersten schriftlichen Angebot steht keine Angabe über die Monatsbeträge weder für Strom noch für Gas.
06.12.2018 | 15:59
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Herr Althoff,
wir nehmen Bezug auf Ihre erneute Onlinebeschwerde für Ihren Strom- und Gasvertrag.
Hiermit bestätigen wir Ihnen noch einmal, dass Ihre Verträge für Ihren Strom- und Gasvertrag aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zum 06.12.2018 beendet worden sind.
Sie wurden über die Konditionen Ihres Stromvertrages sowohl mit der Auftragsbestätigung vom 24.08.2018, als auch der Vertragsbestätigung vom 11.10.2018 unterrichtet. Die jeweiligen monatlichen Abschläge i. H.v. 148,69€ und 116,42€ wurden Ihnen per Vertragsbestätigung aufgezeigt.
Aufgrund der Vertragsbeendigung zum 06.11.2018 und Ihrem Vertragsstart zum 10.10.2018 fand eine Belieferung für diesen Zeitraum statt.
Die zugesandten Rechnungen sind somit geprüft und korrekt.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, Herr Althoff!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team
Beschwerde ist gelöst