Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 711 Views | 16.11.2018 | 07:01 Uhr
geschrieben von S. Büdel

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

BEV Endabrechnung - Summe der Abschlagszahlungen falsch

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 402304

Endabrechnung - geleistete Abschlagszahlungen falsch abgerechnet

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE


ich bezog Strom von der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH vom 01.11.2016 bis 31.10.2018 (24 Monate).

Nach Prüfung der Endrechnung ist aufgefallen, dass die mit -880,00 Euro brutto in Abzug gebrachten "bereits geleisteten monatlichen Zahlungen" nicht alle Abschlagszahlungen enthalten.

Nach meinen Unterlagen haben Sie in den 24 Monaten Strombezug insgesamt 23 x 80,00 = 1840,00 Euro von meinen beiden Konten eingezogen. Angerechnet wurden mit dieser Endrechnung und der um Monate verspäteten Abrechnung aus dem Vorjahr 2 x 880,00 Euro = 1760,00 Euro. Ein Betrag von 80,00 Euro ist somit noch offen.

Weil Sie die Abschlagszahlungen nicht einzeln auflisten, erspare auch ich es mir, die Buchungen einzeln zu nennen.

Ich fordere Sie auf, die hinsichtlich der Höhe der bereits geleisteten Zahlungen falsche Endabrechnung umgehend zu korrigieren, mir eine korrekte Endabrechnung zu erstellen und den Fehlbetrag von 80,00 Euro brutto ohne weitere Verzögerung auf mein bekanntes Konto zu erstatten.

Hierzu habe ich mir eine Frist bis zum 14.12.2018 vorgemerkt.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Korrekte Endabrechnung und Erstattung von 80,00 Euro brutto bis 14.12.2018


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.11.2018 | 07:01
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


19.11.2018 | 11:01
von S. Büdel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


26.11.2018 | 14:44
von S. Büdel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


10.12.2018 | 19:24
von S. Büdel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach der hier zu lesenden Eingangsbestätigung vom 16.11. ist zu meinem Bedauern bislang keine weitere Reaktion der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH erfolgt.

Sollte die gesetzte Frist bis zum 14.12. erfolglos vertreichen, werde ich umgehend die zuständige Schlichtungsstelle Energie e. V anrufen.


29.12.2018 | 10:03
von S. Büdel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die BEV hat die oben genannte Frist ohne weitere Reaktion verstreichen lassen.

Auf den am 13.11.18 per E-Mail an die BEV gesendeten gleichartigen Widerspruch gegen die Endabrechnung hat die BEV gar nicht reagiert.

Ich sehe mich nun gezwungen, die Schlichtungstselle Energie e. V. einzuschalten. Weitere Schritte, z. B. ein gerichtliches Mahnverfahren, behalte ich mir vor.


22.01.2019 | 01:01
von S. Büdel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Verfahren bei der Schlichtungstselle Energie e. V. hat inzwischen begonnen.

Die BEV Bayerische Energieversorgung mbH wurde aufgefordert, die Beschwerde zu prüfen und dieser abzuhelfen bzw. sich mit mir einvernehmlich zu einigen.

Mein erster Widerspruch per E-Mail gegen die Endabrechnung datierte vom 13.11.2018.

Ich möchte noch anmerken, dass das in der Endabrechnung um die eine Abschlagszahlung zu niedrig errechnete Guthaben bis heute nicht ausgezahlt wurde.




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