BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
BEV Endabrechnung - Summe der Abschlagszahlungen falsch
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 402304
Endabrechnung - geleistete Abschlagszahlungen falsch abgerechnet
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bezog Strom von der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH vom 01.11.2016 bis 31.10.2018 (24 Monate).
Nach Prüfung der Endrechnung ist aufgefallen, dass die mit -880,00 Euro brutto in Abzug gebrachten "bereits geleisteten monatlichen Zahlungen" nicht alle Abschlagszahlungen enthalten.
Nach meinen Unterlagen haben Sie in den 24 Monaten Strombezug insgesamt 23 x 80,00 = 1840,00 Euro von meinen beiden Konten eingezogen. Angerechnet wurden mit dieser Endrechnung und der um Monate verspäteten Abrechnung aus dem Vorjahr 2 x 880,00 Euro = 1760,00 Euro. Ein Betrag von 80,00 Euro ist somit noch offen.
Weil Sie die Abschlagszahlungen nicht einzeln auflisten, erspare auch ich es mir, die Buchungen einzeln zu nennen.
Ich fordere Sie auf, die hinsichtlich der Höhe der bereits geleisteten Zahlungen falsche Endabrechnung umgehend zu korrigieren, mir eine korrekte Endabrechnung zu erstellen und den Fehlbetrag von 80,00 Euro brutto ohne weitere Verzögerung auf mein bekanntes Konto zu erstatten.
Hierzu habe ich mir eine Frist bis zum 14.12.2018 vorgemerkt.
Mit freundlichen Grüßen
16.11.2018 | 07:01
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Sollte die gesetzte Frist bis zum 14.12. erfolglos vertreichen, werde ich umgehend die zuständige Schlichtungsstelle Energie e. V anrufen.
Auf den am 13.11.18 per E-Mail an die BEV gesendeten gleichartigen Widerspruch gegen die Endabrechnung hat die BEV gar nicht reagiert.
Ich sehe mich nun gezwungen, die Schlichtungstselle Energie e. V. einzuschalten. Weitere Schritte, z. B. ein gerichtliches Mahnverfahren, behalte ich mir vor.
Die BEV Bayerische Energieversorgung mbH wurde aufgefordert, die Beschwerde zu prüfen und dieser abzuhelfen bzw. sich mit mir einvernehmlich zu einigen.
Mein erster Widerspruch per E-Mail gegen die Endabrechnung datierte vom 13.11.2018.
Ich möchte noch anmerken, dass das in der Endabrechnung um die eine Abschlagszahlung zu niedrig errechnete Guthaben bis heute nicht ausgezahlt wurde.