Durch EUROPCAR Autovermietung gelöste Beschwerde. | 106 Views | 22.11.2018 | 22:09 Uhr
geschrieben von Marlies Tasch

EUROPCAR Autovermietung GmbH (Hamburg)

Unberechtigte Rechnungen / Kaution wird nicht erstattet

Am 08.08.2018 hatte ich an meinem Wagen einen Getriebeschaden und wurde vom ADAC abgeschleppt. Neben der Werkstatt befindet sich eine Filiale von EUROPCAR, die mir einen Wagen nach Rücksprache mit dem ADAC und Kostenübernahmezusage durch den ADAC zur Verfügung stellte.

SCHLAGWORTE

Am 07.09.2018 habe ich erstmals bei Europcar angefragt, warum meine Kaution noch nicht zurücküberwiesen wurde. Antwort: Es wird sich darum gekümmert.

Mit Datum 02.10.2018 wurde daraufhin eine Rechnung über 316,00 Euro an mich verschickt, die ich am 08.10.2018 erhielt.

Bereits am 07.10.2018 hatte ich erneut angefragt, wann ich mit der Rückzahlung meiner Kaution rechnen kann.

Am 12.10.2018 erhielt ich vom ADAC die schriftliche Mitteilung, dass die organisierte Leistung bezahlt wurde.

Dieses Schreiben und die Rechnung vom 02.10.2018 habe ich am 21.10.2018 eingescannt und per E-Mail an 'ECDE-buchhaltung_refund-USR-UL'

Die Reaktion von EUROPCAR kam per Post, eine Zahlungserinnerung datiert auf den 25.10.2018.

Am 05.11.2018 habe ich per Einschreiben Rückschein alle Unterlagen (Einzahlungsbeleg der Kaution, Schreiben ADAC und Zahlungserinnerung) in Kopie meinem Schreiben beigefügt und nochmals darauf hingewiesen, dass keine Forderung mir gegenüber besteht. Nochmals habe ich um Rücküberweisung meiner Kaution gebeten.

Die Reaktion von EUROPCAR kam per Post, eine Mahnung datiert auf den 07.11.2018.

Ich weiß nicht mehr, was ich machen soll, EUROPCAR verhält sich absolut unmöglich. Ich kann diese Firma nicht weiterempfehlen.

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Meine Forderung an EUROPCAR Autovermietung GmbH: Kaution 150,00 Euro


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Kommentare und Trackbacks (1)


01.12.2018 | 07:34
von Marlies Tasch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach mehrmaliger Rücksprache mit allen Beteiligten hat sich der Sachverhalt klären lassen und ist hoffentlich beigelegt.
Sobald eine endgültige Klärung erfolgt ist, werde ich das veröffentlichen.




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