voxenergie GmbH (Berlin)
Stromvertrag ohne Bestellung
Bestell-/Kundennummer: 8790202465
Aus mehreren Angeboten ohne Antwort meinerseits wurde plötzlich eine Terminbestätigung und Abbuchungsankündigung
Anfang des Jahres habe ich, warum auch immer, zugestimmt, mir ein Energieangebot von voxenergie machen zu lassen.
Die Beratung fand telefonisch statt und man schickte mir Post ein Angebot, mit der Aufforderung dies anzunehmen, umso den Tarif zu sichern.
Stutzig aufgrund der penetranten folgenden Anrufe habe ich keines der Schreiben beantwortet, da es immer darum ging, unbedingt zuzustimmen und aus dem Angebot einen Auftrag zu machen.
Nun kam Anfang des Monats ein Schreiben von voxenergie, eine Terminbestätigung mit der Angabe, ab wann ich Strom von voxenergie erhalte, zu welchem Tarif und dass der monatliche Beitrag von meinem Konto einbezogen werden würde.
Sogleich habe ich ein Kündigungsschreiben verschickt. Nun kam keine Antwort per Post, sondern per E-Mail in den Spamordner mit der Erklärung, da eine Kündigung / Widerruf nicht mehr möglich sei, da die Frist verstrichen sei.
Weiterhin wurde mir erklärt, ich hätte den Vertrag fernmündlich abgeschlossen. Dies stimmt so jedoch auch nicht, es wurde nie einem Vertrag zugestimmt. Weiterhin hätte es keiner weiteren Briefe und schreiben bedurft, wenn ich zugestimmt hätte.
Lt. Verbraucherzentrale ist dieses Vorgehen typisch und gängige Praxis von voxenerige.
05.12.2018 | 09:33
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Herr Köckritz,
wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben. Sie haben uns am 05.01.2018 beauftragt, Ihnen unseren Tarif bereitzustellen.
In dem Gespräch ging es gerade nicht um die Zusendung von Informationsmaterial über unsere Tarife, sondern um den Abschluss eines Vertrages. Alle für den gewählten Tarif wesentlichen Informationen wurden Ihnen mitgeteilt und Sie erklärten sich mit der Bereitstellung des Stromtarifes der voxenergie einverstanden.
Richtig ist, dass Sie keinen Auftrag unterschrieben haben. Wie Ihnen jedoch bekannt sein wird, kommen Verträge im Recht sehr häufig ohne Wahrung der Schriftform zustande. Ein Auftrag muss daher nicht notwendig unterschrieben sein. Anders wären beispielsweise Auftragserteilungen über das Internet oder bei Versandhäusern in der heutigen Zeit undenkbar.
Als Vertragsbestätigung erhielten Sie hierzu am 10.01.2018 unsere Auftragsbestätigung mit entsprechender Widerrufsbelehrung.
Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht nach Auftragserteilung haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht, weshalb der Tarif nach Ablauf der Widerrufsfrist entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung für Sie eingerichtet wurde.
Sie haben uns am 06.11.2018 ein Fax zukommen lassen. Leider war dieser Widerruf bereits außerhalb unserer Widerrufsfrist.
Ihr Vertrag ist somit korrekt und wird aktiv.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, Herr Köckritz!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team