Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 276 Views | 22.11.2018 | 11:20 Uhr
geschrieben von Philipp Stephan

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Zu viele und zu hohe Abschläge eingezogen

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 647368

Es wurden für zwei Monate Restlaufzeit bereits drei Abschläge eingezogen. Zudem ist die Abschlagshöhe deutlich zu hoch kalkuliert

Sehr geehrte Damen und Herren,

den o. g. Vertrag habe ich zum 07.12.2018 gekündigt. Die Kündigung haben Sie bestätigt.

Für den Belieferungszeitraum vom 11.10.2018 bis 07.12.2018 haben Sie drei Abschläge in Höhe von je 102,00 Euro eingezogen, also 306,00 Euro. Den drüber hinaus doppelt eingezogenen Abschlag im Oktober haben Sie bereits erstattet.

Da der Verbrauch niedriger als erwartet lag und ich der Preiserhöhung ab 08.12.2018 widersprochen haben, ist der Abschlag an sich schon zu hoch gewählt. Nach Vorjahresverbrauch wären max. 84,00 Euro pro Monat, d. h. für die Restlaufzeit maximal 168,00 Euro angemessen.

Ich fordere Sie zur Rückerstattung der zu viel eingezogenen Beträge in Höhe von 138,00 Euro (306,00 Euro abzgl. 168,00 Euro) bis zum 30.11.2018 auf. Ich verweise darauf, dass ich die Einzugsermächtigung mit Wirkung zum 10.11.2018 widerrufen habe.

Mit freundlichen Grüßen

P. Stephan

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstattung von 138,00 Euro zu viel eingezogener Abschläge


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.11.2018 | 11:20
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


25.11.2018 | 11:31
von Philipp Stephan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist noch nicht gelöst, was wegen des Wochenendes auch sehr schnell gewesen wäre.


30.11.2018 | 09:49
von Philipp Stephan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ein Abschlag in Höhe von 102 € wurde mittlerweile zurückerstattet. Die einbehaltenen Abschläge sind immer noch deutlich zu hoch. Das ist kundenunfreundliche Salamitaktik.


07.12.2018 | 11:34
von Philipp Stephan endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Teilzahlung ist erfolgt, aber die Abschläge wurden bis zum heutigen Vertragsende nicht auf realistische Werte reduziert. Ich hoffe auf eine schnelle Endabrechnung.


13.12.2018 | 19:28
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