BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Zu viele und zu hohe Abschläge eingezogen
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 647368
Es wurden für zwei Monate Restlaufzeit bereits drei Abschläge eingezogen. Zudem ist die Abschlagshöhe deutlich zu hoch kalkuliert
Sehr geehrte Damen und Herren,
den o. g. Vertrag habe ich zum 07.12.2018 gekündigt. Die Kündigung haben Sie bestätigt.
Für den Belieferungszeitraum vom 11.10.2018 bis 07.12.2018 haben Sie drei Abschläge in Höhe von je 102,00 Euro eingezogen, also 306,00 Euro. Den drüber hinaus doppelt eingezogenen Abschlag im Oktober haben Sie bereits erstattet.
Da der Verbrauch niedriger als erwartet lag und ich der Preiserhöhung ab 08.12.2018 widersprochen haben, ist der Abschlag an sich schon zu hoch gewählt. Nach Vorjahresverbrauch wären max. 84,00 Euro pro Monat, d. h. für die Restlaufzeit maximal 168,00 Euro angemessen.
Ich fordere Sie zur Rückerstattung der zu viel eingezogenen Beträge in Höhe von 138,00 Euro (306,00 Euro abzgl. 168,00 Euro) bis zum 30.11.2018 auf. Ich verweise darauf, dass ich die Einzugsermächtigung mit Wirkung zum 10.11.2018 widerrufen habe.
Mit freundlichen Grüßen
P. Stephan
22.11.2018 | 11:20
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
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