Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 158 Views | 24.11.2018 | 13:14 Uhr
geschrieben von Klaus Büttner

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

BEV-Fehlerhafte Schlussrechnung

Bestell-/Kundennummer: 447800

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich war Stromkunde bei Ihnen vom 17.01.2017 bis zum 31.07.2018.

Ihre Endabrechnung vom 16.08.2018 ist, wie bereits angezeigt, fehlerhaft, 2 eingezogene Abschlagszahlungen wurden nicht angerechnet. Ihre getätigten Zahlungsabbuchungen kann ich Ihnen lückenlos nachweisen.

Ihrer Rechnung liegt keine Auflistung der Zahlungen bei, benennen Sie mir daher die nicht abgebuchten Monatsabschläge, damit ich Ihnen antworten kann.

Ich fordere daher von Ihnen eine korrekte Endabrechnung und die Überweisung von 2 Abschlagszahlungen a 117,00 Euro zuzüglich zum bereits ausgewiesenen Guthaben von 168,98 Euro in Summe 402,98 Euro auf mein Ihnen bekanntes Konto.

Den Eingang Ihrer Antwort habe ich mir bis zum 05.12.2018 notiert.

Mit freundlichen Grüßen

Büttner

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Korrekte Schlussrechnung, Überweisung von 402,98 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.11.2018 | 09:05
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


28.11.2018 | 10:36
von Klaus Büttner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
NEIN. Beschwerde wurde mit allgemeiner, vertröstender Antwort von BEV zur Kenntnis genommen. Wörtlich gleiche Antwort habe ich in Ihrem Portal unter dem gleichen Tag mehrmals gelesen. Habe die Schlichtungsstelle Energie angefragt.
mfG
Büttner


19.12.2018 | 19:32
von Klaus Büttner endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es erfolgte eine teilweise Zahlung meiner Forderung ohne Kommentar des Versorgers. Eine weitere Forderung auf dem jetzigen Stand wurde formuliert und wartet auf Beantwortung des Versorgers.




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