Von Poco Service beantwortete Beschwerde. | 392 Views | 26.11.2018 | 22:28 Uhr
geschrieben von Simone Lehmann

Poco Service AG (Bergkamen)

Umtausch des CV Belages

Bestell-/Kundennummer: 12344580

Ich habe gestern CV Belag 5,00 x 4,00 gekauft, den ich heute Nachmittag abholen wollte. Wollte ihn heute in 6,00 x 4,00 umtauschen, war beim Verkäufer, der mir dann zur Antwort gab, ich müsse ein Meter dazu kaufen oder 6,00x4,00 m neu kaufen.

Wo bleibt da das Umtauschrecht? MfG S. Lehmann

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Meine Forderung an Poco Service AG: Umtausch des CV Belages


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.12.2018 | 16:11
Firmen-Antwort von: Poco Service AG
Abteilung: eCommerce

Sehr geehrte Frau Lehmann,

es tut uns wahnsinnig Leid, aber individuell angefertigte Ware können wir leider nicht zurück nehmen. Allgemein basiert die stationäre Rückgabe rein auf Kulanzbasis und gerade bei individuell angefertigten Artikel kann keine Rücknahme erfolgen. Wir bitten hier um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr POCO-Team!

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Kommentare und Trackbacks (2)


27.11.2018 | 18:04
von M. Fries | Regelverstoß melden
Dieser irrglaube vom umtauschrecht ist wirklich lästig wie teer der an einem klebt. dieses recht gibt es nicht. und wenn sie dann auch noch extra zugeschnittene ware umtauschen wollen dann liegt das ganz alleine im ermessen des verkäufers.
im onlinehandel gibt es aber das recht zum widerruf. hier irrt mein vorgänger. es braucht keinen grund zur rückgabe.

Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei Kaufverträgen, die im Fernabsatz geschlossen werden, grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufs sind in §§ 355 ff. BGB gesetzlich geregelt und somit für den Händler verpflichtend. Handelt der Käufer bei seiner Bestellung im Fernabsatz als Verbraucher, so kann er sich auf ein Widerrufsrecht berufen, sofern dieses nicht gesetzlich ausgeschlossen ist. Beim Widerrufsrecht muss der Verkäufer den ggf. bereits gezahlten Kaufpreis und die ggf. bereits gezahlten Hinsendekosten gegen Rückgabe der ggf. bereits gelieferten Widerrufsware an den Käufer zurückzahlen, sofern der Käufer sein Widerrufsrecht form- und fristgerecht ausgeübt hat. Umgangssprachlich ausgedrückt begründet das Widerrufsrecht somit einen Anspruch auf Umtausch der Widerrufsware gegen Rückzahlung des Kaufpreises.

27.11.2018 | 18:20
von M. Fries | Regelverstoß melden
Hab ich irgendwas anderes behauptet? bitte nochmal meinen kommentar lesen.



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