BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Nach Kündigung keine Jahresabrechnung erhalten
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 662169
Mein Vertrag mit ihnen endete zum 17.09.2018. Sie müssen mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zukommen lassen. Diese Frist haben sie nun schon 3 Wochen überzogen.
Außerdem versicherten mir ihre Mitarbeiterinnen am Telefon jedes Mal, dass die Rechnung bereits abgeschickt wurde, was eine dreiste Lüge war. Auf meine E-Mails, in denen ich die abgelaufene Frist anmahnte und Benachrichtigung per Kontaktformular (auf ihrer Homepage) reagierten sie kein einziges Mal.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus (ich weiß welche Gutschrift mir zusteht, da ich einen Taschenrechner besitze) fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
27.11.2018 | 22:30
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
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