voxenergie GmbH (Berlin)
Vertrag und Geld abgebucht ohne jegliche Vorwarnung!
Bestell-/Kundennummer: 8790215481
Ich wurde während eines Gewinnspieles bequatscht und war anfangs nicht abgeneigt. Ich habe mich aber während des Telefonates 100-mal versichert, dass kein Geld von meinem Konto abgebucht wird, bis nicht alles durchgeführt worden ist. Dies wurde mir demnach auch jedes Mal bestätigt.
Danach hat voxenergie in jeder möglichen aufdringlichsten Weise eingefordert, dass ich Ihnen die Abrechnung meines bisherigen Anbieters zuschicke - welche ich nicht habe, da ich nicht interessiert war.
Da ich Student bin, hat sich zudem ergeben, dass ich nicht wie geplant "erst" im Februar ausziehe (Was ich der Dame am Telefon ebenfalls gesagt habe), sondern schon Ende Dezember und wieder bei meinen Eltern daheim einziehe, und ich somit keinen neuen Vertrag brauche.
Ich habe voxenergie also nicht die alte Abrechnung geschickt, da der Vertrag ja erst zu Stande kommt, wenn alles abgewickelt ist - was ohne diese Abrechnung nicht möglich ist.
Zudem wurde mir keine Mindestlaufzeit genannt, da es damit für mich sowieso nie in Frage käme, einen neuen Vertrag einzugehen, wenn man diesen nicht monatlich kündigen kann, wenn ich 3 Monate später ausziehe!
Außerdem belaufen sich meine derzeitigen Kosten auf 36,00 Euro durch meinen aktuellen Stromanbieter und nicht auf 50,00 Euro, die mir voxenergie ohne Vorwarnung von meinem Konto abgezogen hat!
Ich bin finanziell auch nicht in der Lage, 2 Stromanbietern zu bezahlen und erst recht nicht, den teureren zu wählen! Außerdem ziehe ich Ende des Jahres 2018 wieder bei meinen Eltern ein!
08.02.2019 | 14:29
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrte voxenergie-Kundin,
wir nehmen Bezug auf Ihre Onlinebeschwerde vom 29.11.2018.
Zuerst möchten wir uns bei Ihnen für die verspätete Rückmeldung entschuldigen. Aufgrund interner Digitalisierungsprozesse kommt es derzeit zu Überschneidungen im System.
Sie haben uns am 12.09.2018 beauftragt, Ihnen unseren Tarif bereitzustellen.
In dem Gespräch ging es gerade nicht um die Zusendung von Informationsmaterial über unsere Tarife, sondern um den Abschluss eines Vertrages.
Alle für den gewählten Tarif wesentlichen Informationen wurden Ihnen mitgeteilt und Sie erklärten sich mit der Bereitstellung des Stromtarifes der voxenergie einverstanden.
Richtig ist, dass Sie keinen Auftrag unterschrieben haben. Wie Ihnen jedoch bekannt sein wird, kommen Verträge im Recht sehr häufig ohne Wahrung der Schriftform zustande. Ein Auftrag muss daher nicht notwendig unterschrieben sein. Anders wären beispielsweise Auftragserteilungen über das Internet oder bei Versandhäusern in der heutigen Zeit undenkbar.
Als Vertragsbestätigung erhielten Sie hierzu am 17.09.2018 unsere Auftragsbestätigung mit entsprechender Widerrufsbelehrung.
Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht nach Auftragserteilung haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht, weshalb der Tarif nach Ablauf der Widerrufsfrist entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung für Sie eingerichtet wurde.
Ihr zugesandter Widerruf ist in unserem System erst am 16.11.2018 eingegangen.
Gerne möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihren Vertrag aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, zum 10.01.2019 beendet haben.
Ihre Abschlussrechnung erhalten Sie in den kommenden Tagen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team
solltest Du dich nicht der Voxenergie einigen können, kannst du auch eine Verbraucherschwerde nach (nach § 111a EnWG) stellen.
bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/Rechte/Beschwerde/beschwerde-node
Sollte die Firma ablehnend antworten oder nach 4 Wochen nicht geantwortet haben, kannst Du dich an die Schlichtungsstelle-Energie wenden. Eine Schlichtungsempfehlung findet man unter der Seite der Schlichtungsstelle-Energie:
In folgenden Fall würde ich die Schlichtungsempfehlung empfehlen. 03 Jul 2017
Empfehlung zum Vertragsabschluss am Telefon_Kündigung ohne Vorlage einer Vollmacht welche man auf der Webseite findet.
Das Einschalten der Schlichtungsstelle ist für Dich nach der Verbraucherbeschwerde kostenlos, da du ja natürlicher Verbraucher i. S. von 13 BGB bist. Für Fragen mit dem Schlichtungsverfahren kannst du Dich auch an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden, welcher per Mail erreichbar ist.
Sollte Voxenergie von Tonbandaufnahmen Gebrauch machen, würde ich natürlich die Herausgabe nach § 34 (Bundesdatenschutzgesetz) BDSG verlangen. Du hast Anspruch auf Auskunft der persönlichen Daten.
(vgl. Teltarif Anwalt: Kunde kann Herausgabe eines Telefon-Mitschnitts verlangen)
Sollte dies nicht möglich sein, würde ich mich an den Datenschutzbeauftragen von Berlin wenden. Eine E-Mail Adresse findet man da im Internet.
Auch wenn die Einwilligung einer Aufnahme zu Beginn nur für interne Zwecke, z. B. aus "Qualitätssicherungsgründen" vorgenommen wurde, kann es sein, dass diese vor Gericht nicht verwendet werden können (vgl. ebd.)
Der Grund ergibt sich laut der Webseite aus dem Urteil des 13.10.1987 (VI ZR 83/87) klar: Heimlich aufgezeichnete Telefonat sind nicht verwertbar - weil derjenige nicht eingewilligt hat bzw. es keine gesetzliche Erlaubnis gab, aufzunehmen. Auch das Interesse, eine ungenehmigte Tonaufzeichnung in einem Rechtsstreit zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zu verwenden, reicht nicht, um die Aufzeichnungen zu verwerten (BGH, Urteil vom 17.02.2010, Az. VIII ZR 70/07). (vgl. ebd.)
Du kannst Dich sicher auch an Kassensturz wenden:
srf. ch/sendungen/kassensturz-espresso/melden-sie-uns-ihren-fall unter dem Stichwort: Voxpark
Am 1.12. hab ich die erste Mail verschickt und bis heute nichts