Immergrün Energie (Köln)
Neukundenbonus 15%verweigert, angebl. Gewerbe, Guthaben offen
Bestell-/Kundennummer: G2170609163
Meine Gaslieferung wurde mit fristgerechter Kündigung zum 31.07.2017 beendet. Lt. AGB sollte innerhalb von 6 Wochen nach Vertragsende eine Abschlussrechnung, incl. 15% Bonus und event. Guthaben erfolgen.
Leider musste ich am 25.11.2018 per E-Mail nachfragen, wann diese erfolgt. Diese kam dann am 27.11.2018. Mit der Jahresrechnung RN01266670 wird ohne einen Hinweis darauf, kein Neukundenbonus für meinen Gasanschluss gewährt.
Laut Vertragsabschluss vom 13.06.2017 habe ich Anspruch auf 15% Neukundenbonus. Auf meine Nachfragen per E-Mail wurde mir dann heute mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf den Bonus hätte, da am Anschlussort ein Gewerbe betrieben wird. In der E-Mail war ein Link zu einem gewerbl. Anschluss gesetzt. Auch Außendienstler wohnen in festen Behausungen und sind nicht nur auf der Landstraße für Ihre Auftraggeber unterwegs.
In ihren AGB Ergänzende Vertragsbedingungen, vom 13.06.2017, findet sich folgender Text:
Soweit bei Privatkundentarifen die Gewährung eines prozentualen Bonus vereinbart worden ist, wird der Bonus nur Kunden gewährt, die die im Energieliefervertrag genannte Abnahmestelle als Verbraucher i. S. d. § 13 BGB nutzen.
Laut §13 BGB gilt:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Somit stelle ich fest, dass ich meine Verbrauchsstelle im Sinne des §13BGB als Verbraucher nutze. Selbst die Möglichkeit, dass ich meinen Privaträumen eventuelle Telefonate mit meinen Kunden führe, würde wenn es so wäre, nach §13 BGB nicht zum Verlust der Verbrauchereigenschaft führen, da selbst dann die Privaträume überwiegend privat genutzt werden würden.
Diesen Sachverhalt sendete ich auch am 28.11.2018 zum Kundenservice. Leider kam nur die Antwort mit dem Link zum angebl. Gewerbetrieb an meinem Wohnort, die Frage nach dem Guthaben und der 4 monatigen Verspätung der Anschlussrechnung blieb unbeantwortet.
Ihre neuen AGB, mir per E-Mail am 16.06.2018 übermittelt, gültig seit dem 01.08.2018, haben mit meinem Vertrag nichts mehr zu tun, da er am 31.07.2018 beendet wurde.
03.12.2018 | 12:35
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Herr Pagel,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung