Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 60 Views | 03.12.2018 | 12:50 Uhr
geschrieben von Aysegül Müjde

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

CHECK24 Vergleichsportal zahlt Cashback 70,00 Euro nicht aus!

Bestell-/Kundennummer: 8943774

Am 30. August 2018 habe ich einen DSL Vertrag bei CHECK24 bestellt (O2) mit einer Cashback Aktion, jedoch habe ich bis zu dem heutigen Tag den Cashback von 70,00 Euro nicht bekommen, obwohl ich die erste Rechnung wie vereinbart an CHECK24 Bonus hochgeladen habe und nun mittlerweile die zweite Rechnung von O2 abgebucht wurde.

In einer E-Mail auf meine Anfrage hat man mitgeteilt, dass sie auf eine Rückmeldung von O2 für die Auszahlung warten, weil sie nicht wüssten, ob der Vertrag zustande gekommen ist.

Ich denke, das ist nur Hinhaltetaktik an Kunden, denn schließlich haben sie ja die erste Rechnung erhalten, daran erkennt man offensichtlich, dass der Vertrag zustande gekommen ist.

Heute haben wir den 01. Dezember 2018 und immer noch keine Auszahlung des Cashback von 70,00 Euro.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Wie vereinbart erwarte ich den Betrag von 70,00 Euro von CHECK24


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.12.2018 | 12:50
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihr Feedback zu Ihrer DSL-Bestellung über CHECK24.

Selbstverständlich können wir verstehen, dass Sie zeitnah die Auszahlung des vereinbarten Cashbacks erhalten möchten.

Zur Auszahlung benötigen wir neben der Kopie Ihrer monatlichen Rechnung die Rückbestätigung Ihres Anbieters. Hierbei handelt es sich um einen automatisierten Prozess. Auf die Dauer der Bearbeitungszeit des Anbieters hat CHECK24 keinen Einfluss.

Wir haben eine gute Nachricht für Sie - Ihr Auftrag wurde uns am 30.11.2018 durch o2 bestätigt. Ihr Cashback wird daher bereits innerhalb weniger Tage auf das bei der Bestellung angegebene Bankkonto ausgezahlt.

Der Vorgang wurde Ihnen ebenfalls per E-Mail bestätigt. Sollten Sie zwischenzeitlich weitere Rückfragen haben, können Sie gerne auf unsere Nachricht antworten.

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass es keineswegs in unserem Sinne ist, die Auszahlung hinauszuzögern oder Ihnen den Cashback vorzuenthalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


06.12.2018 | 10:16
von Aysegül Müjde gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielen Dank an ReclaBox der Cashback wurde von Check24 innerhalb wenige Tage überwiesen nachdem ich den Vorfall hier bekannt gegeben habe.




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