Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 252 Views | 03.12.2018 | 13:03 Uhr
geschrieben von Tetriz

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Gutschein nach 6 Wochen immer noch nicht ausgezahlt

Bestell-/Kundennummer: 232 052 098 157

Absolut unmöglicher Kundenservice von Anfang an. Völlige Ignoranz gepaart mit inkompetenten Mitarbeitern im Callcenter, das ist der erste Eindruck von E.ON

Laut Vertrag sollte der Gutschein über 200,00 Euro 14 Tage, nachdem die Widerrufsfrist vom Vertragsabschluss am 22.10.18 abgelaufen ist, bereitgestellt werden. Dies geschah bis heute den 03.12.2018 immer noch nicht.

SCHLAGWORTE

Aufgrund der schlechten Bewertungen, welche ja schon für sich sprechen bzw. ich jetzt auch aufgrund der gemachten Erfahrung verfassen darf, wollte ich innerhalb der Widerrufsfrist aus dem Vertrag zurücktreten. Per E-Mail verfasst. Keine Reaktion.

Dort angerufen, wurde mir der fristgemäße Austritt betätigt und sollte mir in Briefform nochmals bestätigt werde. Pustekuchen! Eine läppische E-Mail, die auf einmal behauptet, die Frist sei bereits verstrichen, wurde mir dann eine Woche später zugesendet.

Bei E.ON weiß wohl die linke Hand nicht, was die rechte tut, Falschaussagen, Vertragsbruch, Ignorieren unbequemer Fragen bzw. rechtsgültigen Verhalten, wie einem vorzeitigem Austritt wird mit der Kopf in den Sand Taktik begegnet.

Meiner Meinung nach ist das Verhalten einfach nur dreckig und unseriös! E.ON ist nicht empfehlenswert.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Lasst mich aus dem Vertrag raus und behaltet eure Lockprämie mitsamt dem Service!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.12.2018 | 13:03
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Herr Peters,

Sie haben Recht - Ihren Gutschein hätten Sie schon erhalten müssen. Es tut uns wirklich sehr leid, dass das noch nicht passiert und Ihr Vertrauen in uns dadurch getrübt ist. Gern kümmern wir uns jetzt darum, dass Sie Ihren Gutschein schnellstmöglich erhalten.
Wir finden es schade, dass Sie Ihren Vertrag widerrufen wollten. Doch Ihre E-Mail dazu ist erst nach Ablauf der Widerrufsfrist bei uns eingegangen. Daher konnten wir Ihnen den Widerruf nicht bestätigen.
Wir melden uns so schnell wie möglich wieder bei Ihnen, wenn wir Neuigkeiten zu Ihrem Gutschein haben.

Viele Grüße,
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (4)


07.12.2018 | 09:50
von Tetriz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es der EON Fraktion immer irgendwie Leid und es wird dennoch so weiter gemacht?

Dieses Verhalten erst via CallCenter den Austritt zu bestätigen, nicht weiter zu reagieren um hier auch noch weiter zu behaupten der Wideruf des Vertrags sei nicht möglich ist schlichtweg unentschuldbar und unverschähmt trotz des Eindruck des bestehen Vertragsbruch!

Muss ich jetzt wirklich damit zum Anwalt gehen?

Den 200 Euro Gutschein habe ich bis heute noch nicht bekommen was ja wohl die ganze Situation nicht besser macht und nur wieder aufzeigt welche Machenschaften dieses Unternehmen verfolgt.

Beweis:
- Vertragsbeginn 22.10.18 innerhalb 14 Tagen nach Ablauf der Frist soll dieser laut eigenen EON AGBs bereit gestellt werden - jetzt ist der 07.12.2018.

Ich habe es noch nie erlebt dass ich bereits vor Beginn schon die Beine in die Hände nehmen will und von einen Stromanbieter nur noch weg möchte!

Es ist gar nicht auszumalen wie es mit der Jahresabrechung dann in die nächste Instanz dieser Form von Agonie weiter gehen soll.


15.12.2018 | 08:42
von Tetriz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Selbst nach dem letzten Telefonat mit dem CallCenter wurde ich weiter vertröstet mit den standard aussagen: - Ist in Bearbeitung, tut mir leid da ich jetzt nichts für sie tun etc.

Wie bereits geschrieben habe ich selten soviel geballte Inkompetenz bereits zu beginn erlebt.


18.12.2018 | 12:51
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Hallo Herr Peters,

wir wissen, dass es sehr ärgerlich ist, wenn Sie so lange auf Ihren versprochenen Gutschein warten. Auch wenn es wie eine Floskel klingt - es tut uns ehrlich sehr leid!

Ihren Gutschein haben wir nun am 13. Dezember 2018 per E-Mail an Sie verschickt. Schauen Sie bitte vorsichtshalber auch einmal in Ihrem Spam-Ordner nach - vielleicht ist der Gutschein dort gelandet?

Als kleine Wiedergutmachung buchen wir auf Ihrem Vertragskonto einen weiteren Bonus ein. Schauen Sie doch mal auf Mein E.ON vorbei. Dort können Sie unter "Meine Zahlungsart" Ihren zusätzlichen Bonus sehen.

Wir hoffen, dass wir nun alles zu Ihrer Zufriedenheit geklärt haben und wünschen Ihnen und Ihrer Familie eine wundervolle Weihnachtszeit.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



23.12.2018 | 07:38
von Tetriz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach fast genau 2 Monaten ist der Gutschein nun wider erwarten eingetroffen und ließ sich auch einlösen. Zudem erhielt ich auf dem Kundenkonto eine Gutschrift über 50€.

Über den Umfang an Wiedergutmachung lässt sich offen gesagt nicht klagen und ist in Ordnung aber auch positiv vermerkt nicht selbstverständlich. Daumen hoch E.ON Kundenservice.

Dennoch:

Wie bereits im Vorfeld beschrieben ist diese fehlende Transparenz ein grosser Dorn im Auge dieser Situation gewesen.

Wenn man als Neukunde, wenn auch stets höflich und hilfsbereit vom CallCenter mit einem Fragzeichen über dem Kopf "stehen" gelassen wird und Emails nicht konkret / gar nicht beantwortet werden, fragt man sich wie die Struktur im Umgang mit Kunden im Service bzw. das Konfliktmanagement ausgerichtet ist und fühlt sich schlichtweg veräppelt.

Da nun vertraglich gesehen seitens E.ON alles erfüllt wurde bleibt es bei dem Vertrag. Ich bin dennoch gespannt ob sich ähnliche Probleme bei der Abrechung zum Jahres/Vertragsende ergeben werden. Ich hoffe nicht.

Trotzdem muss man an dieser Stelle ein "Dankeschön" an den Kundenservice von E.ON loswerden.

Es ist schön dass sich am Ende doch darum gekümmert und mir als Kunden dann noch zusätzlich mittels Gutschrift entgegen gekommen wurde.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!