Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 144 Views | 10.12.2018 | 15:14 Uhr
geschrieben von Daniela Reiter

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Mietwagen vor Ort nochmals bezahlt

Bestell-/Kundennummer: Mietwagenbuchung Nr. 15101523

Mietwagen mit Kreditkarte in Deutschland vor Reiseantritt bezahlt. Trotz vorgelegtem Voucher beim Mietwagenverleiher Interrent wurde die Kreditkarte verlangt und später auf der Abrechnung wurde mehr, als was der Leihwagen gekostet, hat abgebucht

Ich habe die Unterlagen bereits 3-mal an CHECK24 gesendet. Einmal am 05.11.18 per E-Mail mit Anhang und dann etwas später sollte ich das Ganze zusätzlich noch auf deren Homepage mittels eines Formulars an CHECK24 senden. Und vor kurzem sollte ich erneut den Kreditkartenbeleg zusenden, der dann wohl an den Vermieter gesendet werden soll.

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Hergang: Mein Mann hat den Miet-Betrag von 32,45 € im Vorfeld (Sept. 18) mit seiner Kreditkarte bezahlt gehabt. Meine Kreditkarte wurde vor Ort von Interrent verlangt und später um knapp 39,00 € belastet.

Ich bin nun wirklich verärgert über die Hinhaltepraktik. Dass der Betrag unrechtmäßig abgebucht wurde, ist ja wohl offensichtlich. Ich habe nichts Zusätzliches abgeschlossen und die Dame vor Ort meinte, dass die Kreditkarte zu „Kautionszwecken“ zu hinterlegen sei, falls z. B. bei Abgabe des Mietwagens nicht getankt wurde. Somit kann ich die Abbuchung nicht nachvollziehen.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: 38,66 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.12.2018 | 12:56
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihre E-Mail zu Ihrer Anmietung in Palma de Mallorca.

Aus den uns vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass es sich bei dem genannten Betrag um die Kosten für einen von Ihnen vor Ort zusätzlich gebuchten Versicherungsschutz handelt.

Ihre Buchung über CHECK24 beinhaltet bereits einen Versicherungsschutz: die Rückerstattung der Selbstbeteiligung. Falls es zu einem Schaden kommt, werden Ihnen die anfallenden Kosten erst einmal in Rechnung gestellt (Einbehalt der Selbstbeteiligung), im Nachhinein jedoch wieder erstattet, so dass Sie letztlich keine Kosten tragen müssen. Die von Ihnen vor Ort abgeschlossene Versicherung hätte im Schadensfall zusätzlich auch den Einbehalt der Selbstbeteiligung verhindert.

Bedauerlicherweise konnten wir bei Ihrem Anbieter Auto Europe keine Erstattung erwirken, da dieser die Kosten für vor Ort gebuchte Zusatzleistungen nicht übernimmt.

Wir bedauern sehr, dass wir in diesem Fall bei Auto Europe keine Erstattung der Kosten für Sie erwirken konnten. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Beste Grüße

CHECK24

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Kommentare und Trackbacks (1)


21.12.2018 | 13:59
von Daniela Reiter gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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