BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Nach Kündigung keine Antwort, keine Endabrechnung und Auszahlung
Bestell-/Kundennummer: 705363
So wurden von Anfang an zu hohe Abschlagszahlungen verlangt, ganz am Anfang im Oktober 2017 sogar ein noch höherer Abschlagsbetrag als vereinbart irrtümlich abgebucht.
Das führt zu einem ansehnlichen dreistelligen Rückerstattungsbetrag. BEV meldet sich jetzt nicht mehr. Antwortet nicht mehr auf E-Mails oder übers Kontaktformular.
Nach deren AGB „Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag unverzüglich erstattet, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet. Nach Beendigung des Versorgungsverhältnisses sind zu viel gezahlte Abschläge unverzüglich zu erstatten“ (8.3).
Mit anderen Worten: Das Guthaben (inkl. der Boni) ist spätestens mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen. Und nach Gesetz wäre spätestens nach 6 Wochen die Abrechnung zuzustellen und unverzüglich das Guthaben auszuzahlen [siehe OLG Düsseldorf vom 16.12.2014 (I-20 U 136/14), LG Düsseldorf vom 16.07.2014 (12 O 474/12) ]. Ferner sind Verzugszinsen fällig, siehe § 288 f. BGB.
06.12.2018 | 18:09
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
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Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Ich habe am 09.12.2018 selbst eine Abrechnung erstellt und an BEV gefaxt. Bisher habe ich keine Abrechnung von BEV erhalten und lediglich am 10.12.18 auf meinen Konto eine "Rückzahlung 12. Abschlag" von 39,- EUR erhalten. Fehlen also immer noch ca. 210 EUR.
Bis 05.11. wäre die Endabrechnung zu erstellen gewesen ("Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Turnusabrechnung (zum Beispiel die Jahresabrechnung) spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Schlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält.
Gesetzliche Grundlage: § 40 Abs. 4 EnWG"
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/PreiseRechnTarife/preiseundRechnungen-node.html
BEV, bitte bringen Sie Ihr Chaos in Ordnung und halten Sie sich an Gesetze und nehmen Sie Ihre Kunden ernst. Von denen möchten Sie leben!
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Kontrollieren Sie genau alle Kontoeinzüge und Ihren ursprünglichen Vertrag. Erteilen Sie BEV keine Einzugsermächtigung. Es wäre von der Staatsanwaltschaft zu prüfen, ob hier gewerbsmäßiger Betrug vorliegen könnte oder Insolvenzverschleppung. Seriös ist dieses Verhalten keinesfalls. Allein auf Reclabox immer wieder dieselbe Vorgehensweise.