Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 226 Views | 06.12.2018 | 18:09 Uhr
geschrieben von VN NNReclabox

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Nach Kündigung keine Antwort, keine Endabrechnung und Auszahlung

Bestell-/Kundennummer: 705363

Ich bin seit 25.09.2018 nicht mehr bei BEV Energie. Der Zählerstand wurde am 30.09. mitgeteilt. Seitens BEV reagiert man seit Juni 2018 nicht mehr, als ich die Abschlagszahlungen verringern wollte.

So wurden von Anfang an zu hohe Abschlagszahlungen verlangt, ganz am Anfang im Oktober 2017 sogar ein noch höherer Abschlagsbetrag als vereinbart irrtümlich abgebucht.

SCHLAGWORTE

Das führt zu einem ansehnlichen dreistelligen Rückerstattungsbetrag. BEV meldet sich jetzt nicht mehr. Antwortet nicht mehr auf E-Mails oder übers Kontaktformular.

Nach deren AGB „Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird der übersteigende Betrag unverzüglich erstattet, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnet. Nach Beendigung des Versorgungsverhältnisses sind zu viel gezahlte Abschläge unverzüglich zu erstatten“ (8.3).

Mit anderen Worten: Das Guthaben (inkl. der Boni) ist spätestens mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen. Und nach Gesetz wäre spätestens nach 6 Wochen die Abrechnung zuzustellen und unverzüglich das Guthaben auszuzahlen [siehe OLG Düsseldorf vom 16.12.2014 (I-20 U 136/14), LG Düsseldorf vom 16.07.2014 (12 O 474/12) ]. Ferner sind Verzugszinsen fällig, siehe § 288 f. BGB.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstellung einer korrekten Abrechnung, Auszahlung der Überzahlung und Verzugszinsen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.12.2018 | 18:09
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


11.12.2018 | 21:54
von VN NNReclabox noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
BEV hat auf eine Fristsetzung bis zum 07.12.2018 nicht reagiert.

Ich habe am 09.12.2018 selbst eine Abrechnung erstellt und an BEV gefaxt. Bisher habe ich keine Abrechnung von BEV erhalten und lediglich am 10.12.18 auf meinen Konto eine "Rückzahlung 12. Abschlag" von 39,- EUR erhalten. Fehlen also immer noch ca. 210 EUR.

Bis 05.11. wäre die Endabrechnung zu erstellen gewesen ("Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Turnusabrechnung (zum Beispiel die Jahresabrechnung) spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Schlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält.

Gesetzliche Grundlage: § 40 Abs. 4 EnWG"

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/PreiseRechnTarife/preiseundRechnungen-node.html

BEV, bitte bringen Sie Ihr Chaos in Ordnung und halten Sie sich an Gesetze und nehmen Sie Ihre Kunden ernst. Von denen möchten Sie leben!


11.12.2018 | 22:14
von VN NNReclabox noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.01.2019 | 21:59
von VN NNReclabox noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
BEV hat eine Abrechnung erstellt, bei der die Grundgebühr vertragswidrig erhöht ist. Außerdem wird nur mit 11 Abschlägen gerechnet. Der angeblich angewiesene dreistellige Eurobetrag ist bis heute nicht eingegangen! Zudem ca. 50 EUR zu niedrig. Keine Erklärung, Entschuldigung, keine Zinsen oder Verzugspauschale.

Kontrollieren Sie genau alle Kontoeinzüge und Ihren ursprünglichen Vertrag. Erteilen Sie BEV keine Einzugsermächtigung. Es wäre von der Staatsanwaltschaft zu prüfen, ob hier gewerbsmäßiger Betrug vorliegen könnte oder Insolvenzverschleppung. Seriös ist dieses Verhalten keinesfalls. Allein auf Reclabox immer wieder dieselbe Vorgehensweise.




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