Durch eprimo endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 137 Views | 09.12.2018 | 14:20 Uhr
geschrieben von Christa Ludwig

eprimo GmbH (Neu-Isenburg)

Keine Möglichkeit, ein Problem telefonisch zu klären

Haben eine Mahnung über 81,76 Euro erhalten.

Der Anschluss wurde aber am 12. August 2016 mit der Wohnungsaufgabe gekündigt. Die Wohnungsinhaberin war bereits im Juni 2016 verstorben.

Die Endrechnung wurde uns am 28. September 2016 zugestellt und am 07.10.2016 vom Konto der Verstorbenen überwiesen.

Eine Rechnung über den Mahnbetrag haben wir nie erhalten.

Unter der angegebenen Telefonnummer befindet man sich sehr lange in der Warteschleife.

In Abständen wird die voraussichtliche Wartezeit mitgeteilt. Wenn die Wartezeit bei ca. einer Minute liegt verabschieden sie sich mit den Worten, dass sie uns nicht länger warten lassen wollen und sie zurückrufen.

Das ist wohl der größte Witz.

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Meine Forderung an eprimo GmbH: Stornierung des Betrages


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


30.12.2018 | 19:45
von Christa Ludwig noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis jetzt noch keine Reaktion von EPRIMO


01.02.2019 | 19:27
von Christa Ludwig endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt übergeben.




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