Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 198 Views | 09.12.2018 | 12:14 Uhr
geschrieben von Vanessa Gatz

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Rückzahlung des Guthabens!

Bestell-/Kundennummer: 706680

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich habe am 27.10.2018 die Verbrauchsabrechnung mit dem Abrechnungszeitraum 01.10.2017 - 30.09.2018 erhalten.
Es entstand ein Guthaben in Höhe von 652,25 €, die bis heute leider nicht auf mein Konto eingegangen ist. Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).

Wir haben am 13.11.2018 mit Ihren Kundenservice telefoniert, wo mir zugesichert wurde das, dass Guthaben innerhalb von 2 Wochen auf meinen Konto sein werde. Dies aber, wie oben beschrieben, nicht erfolgte!

Weitere Telefonische Kontakte wären:

26.11 angerufen als Beschwerde weitergeleitet

04.12 angerufen als Beschwerde weitergeleitet und bis heute nix passiert!

Sollte das Guthaben nicht in nächster Zeit auf mein Ihnen angegebenes Konto erfolgen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen und meinen Rechtsbeistand informieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Vanessa Gatz

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Rückzahlung des Guthabens in Höhe von 652,25 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.12.2018 | 12:17
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


12.12.2018 | 09:35
von Vanessa Gatz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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