Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 63 Views | 09.12.2018 | 12:14 Uhr
geschrieben von Anja Elsäßer

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Fehlende Schlussrechnung

Bestell-/Kundennummer: 660108

BEV Schlussrechnung wurde nicht erstellt, keine Reaktion auf unzählige Telefonate

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

nachdem Sie mehreren telefonischen Aufforderungen meinerseits nicht gefolgt sind, fordere ich Sie hiermit auf, mir binnen einer Woche meine Schlussrechnung zu oben genanntem Vertrag, welcher zum 31.07.2018 gekündigt wurde, zu erstellen. Gemäß § 40 (4) EnWG muss diese dem Verbraucher bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugehen.
Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Elsäßer Anja

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Unverzügliche Erstellung Schlussrechnung und Guthabenauszahlung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.12.2018 | 12:23
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


19.12.2018 | 19:57
von Anja Elsäßer | Regelverstoß melden
Inzwischen wurde mir von der BEV zum 11.12.2018 eine Schlussrechnung erstellt. Die Verbrauchswerte und Kosten sowie der Neukundenbonus sind soweit richtig berechnet, allerdings wurden beim Posten "Ihre geleisteten monatlichen Stromzahlungen" nur 11 von 12 Abschlagsbeträgen verrechnet. Ich werde dies der BEV noch mitteilen und um Korrektur der Schlussrechnung bitten.

04.01.2019 | 14:13
von Anja Elsäßer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute wurde mir doch tatsächlich mein Guthaben und der nicht verrechnete Abschlag auf mein Konto überwiesen. Hiermit ist meine Beschwerde also gelöst.




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