Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 167 Views | 09.12.2018 | 21:14 Uhr
geschrieben von Michael Werner Hartung

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Zwischenabrechnung und Sofortbonus nicht erhalten

Bestell-/Kundennummer: 1495829

Ich habe vor ca. 3 Wochen (20.11) eine E-Mail an die BEV gesendet mit folgendem Text (s. u) dort erkläre ich, dass die Jahresverbrauchsprognose völlig aus der Luft gegriffen ist. Bis heute habe ich keine Antwort bekommen.

Zählerstand Vertragsabschluss: 77710

Zählerstand Prognose laut BEV am 18.10: 78238

Zählerstand IST (20.11) : 77750

Schönen Guten Tag zusammen,

ich habe heute von Ihnen einen Brief erhalten, dass mein Netzbetreiber Ihnen eine Jahresverbrauchsprognose von 4720 kWh mitgeteilt hat.

In meinem Vertrag habe ich aber definitiv 3500 kWh pro Jahr angegeben.

Wie kommen Sie auf die Idee, mir 4720 kWh im Jahr zu prognostizieren bzw. die Westnetz GmbH, wenn vorher 4 Leute in der Wohnung gelebt haben, ich aber jetzt nur mit gesamt 2 Personen dort wohne.

Ich sehe es nicht ein monatlich 28,00 € mehr Abschlag zu zahlen und widerspreche Ihrer Zwischenrechnung hiermit offiziell.

Bitte passen Sie meinen Vertrag an und setzen Sie meinen monatlichen Abschlag auf die im Vertrag genannten ca. 90,00 €.

Ich hoffe, Sie verstehen meine aufgebrachte Art, da Ihr Kundenservice einfach nur unterirdisch ist. Niemand kann einem dort eine klare Aussage geben, was zu tun ist oder nicht, geschweige denn fließend Deutsch reden.

Ich habe auf Anweisung Ihrer Kundenservicemitarbeiter meinen Netzbetreiber angerufen. Dieser sagte mir, dass die Berechnungsgrundlage, welche Sie nutzen um mir 4720 kWh pro Jahr zu berechnen totaler Schwachsinn ist. Ist ja logisch, dass 2 Personen weniger Strom verbrauchen als 4 oder?

Wie oben schon erwähnt bitte ich Sie:

Setzen Sie meine kWh auf 3500 wie im Vertrag angegeben und lassen Sie den Abschlag bei ca. 90,00 €. Außerdem wünsche ich, dass ich von einem Weisungsbefugten Mitarbeiter zurückgerufen werde, um dieses Thema zu klären. Kontaktdaten incl. Handynummer sehen Sie oben bzw. in Ihrem System.

Bitte senden Sie mir asap eine Antwort, da ich es nicht einsehe ca. 28,00 € mehr Abschlag im Monat zu zahlen aufgrund einer Prognose, welche völlig aus der Luft gegriffen ist! Und kommen Sie mir bloß nicht mit der Aussage, ich solle mich an meinen Netzbetreiber wenden. Dies habe ich bereits getan und er hat mich an Sie verwiesen. Wen Sie Kundenservice großschreiben würden, würden Sie den Kontakt zum Netzbetreiber aufnehmen und dies nicht auf den Kunden abwälzen. Das war definitiv das letzte Mal, dass ich einen Vertrag mit der BEV abgeschlossen habe!

Beste Grüße und Vielen Dank,

Michael Hartung

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Auszahlung des Sofortbonus + herabsetzen des Abschlags auf den Im Vertrag vereinbarten Wert


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.12.2018 | 08:55
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


13.12.2018 | 09:11
von Michael Werner Hartung noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


20.12.2018 | 10:13
von Michael Werner Hartung noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.01.2019 | 10:42
von Michael Werner Hartung endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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