Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 164 Views | 09.12.2018 | 20:14 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3318511

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

CHECK24 zahlt Cashback in Höhe von 160,00 Euro nicht aus

Bestell-/Kundennummer: 8874664

Ich habe Ende August über CHECK24 einen Vertrag mit Unitymedia abgeschlossen und erhalte den Cashback in Höhe von 160,00 Euro bislang nicht

Am 04.09.2018 habe ich die notwendige Rechnung im System von Cash24 hochgeladen. Mir wurde mitgeteilt, dass nach Überprüfung (u. a. fristgemäße Einsendung, erste Rechnung, Abschluss über CHECK24) und Freigabe durch Unitymedia ich den Cashback in Höhe von 160,00 € erhalte. Mir wurde ebenfalls mitgeteilt, dass die Freigabe zwischen 4-8 Wochen betragen kann.

Nach 8 Wochen habe ich bei Cash24 angerufen, da ich nach wie vor nichts erhalten habe. Am 10.11.2018 wurde mir mitgeteilt, dass ich mich noch weitere 2 Wochen gedulden müsse.

Nun sind wieder mehr als 4 Wochen verstrichen ohne Rückmeldung oder Überweisung.

Es kann doch nicht sein, dass so eine simple Abfrage so lange dauert.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Cashback 160,00 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.12.2018 | 13:17
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihr Feedback und das freundliche Telefonat.

Wir können sehr gut nachvollziehen, dass Sie Ihren Cashback möglichst schnell erhalten möchten.

Wie wir Ihnen telefonisch mitteilen konnten, bedarf es für die Auszahlung des Cashback die Bestätigung des jeweiligen Anbieters. Dies erfolgt durch einen automatisierten Prozess zwischen den Anbietern und CHECK24.
In Ihrem Fall konnten wir die entsprechende Bestätigung erst nach mehreren Anfragen bei Untiymedia erhalten. Für die Verzögerung der Auszahlung entschuldigen wir uns ausdrücklich bei Ihnen.

Es freut uns, dass Ihr Anliegen nun abschließend geklärt werden konnte und die Cashback Auszahlung bereits innerhalb weniger Tage erfolgt.

Der Vorgang wurde Ihnen auch per E-Mail bestätigt. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie gerne auf unsere Nachricht antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


13.12.2018 | 14:01
von ReclaBoxler-3318511 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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