Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 130 Views | 09.12.2018 | 20:14 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3718511

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Guthaben + Neukundenbonus wird nicht ausbezahlt u. a.

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 644279

Ich kann diese Firma nicht empfehlen

SCHLAGWORTE

Zwar verlief der Wechsel, über ein Vergleichsportal, dorthin problemlos (aber warum sollte es hierbei Probleme geben!). Auch die Abbuchung der Abschlagszahlungen (12x) klappte hervorragend. Der Sofortbonus wurde in einem annehmbaren Zeitraum überwiesen.

Nach fristgerechter Kündigung meines Vertrages bei der BEV, durch meinen neuen Stromanbieter, verhält sich die Sache nun aber folgendermaßen:

Bislang hält es die Fa. BEV nicht für nötig mir meine Abschlussrechnung, trotz Beendigung des Lieferverhältnisses seit Oktober 2018, zu übersenden. Der Vertrag ist bereits seit über 6 Wochen beendet (entsprechende Regelungen hierzu sind unter §40 (4) EnWG und Punkt 7.1, letzter Halbsatz, in den AGB Strom der Fa. BEV, zu finden!).

Mein Guthaben in Höhe von 92,91 Euro bei der Fa. BEV (ergibt sich aus 12 (monatlichen) Abschlagszahlungen abzüglich des tatsächlichen Jahresumsatz) wurde auch noch nicht zurück überwiesen (hierzu gibt es schon entsprechende Gerichtsurteile in vergleichbaren Fällen, weiterhin ist Punkt 8.3 der AGB Strom der Fa. BEV anzuführen).

Der vertraglich zugesicherte Neukundenbonus (15% des Jahresumsatz) fehlt auch noch.

Bislang wurde mehrfach der telefonische Kundenservice der Fa. BEV kontaktiert. Diese Gespräche verliefen allerdings ergebnislos. In den ersten Wochen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wurde in den meisten Fällen auf die 6-Wochen-Frist hingewiesen, danach konnte sich niemand erklären, warum noch keine Rechnung erstellt wurde. Eine telefonisch gesetzte Frist, bis heute, verstrich ohne Rückmeldung. Eine Anfrage per Kontaktformular wurde bislang nicht beantwortet.

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Eine weitere Anmerkung/Ausführung zum telefonischen Kundenservice erspare ich mir.

Weiterhin wurde das Vergleichsportal, über welches ich diesen Vertrag mit der Fa. BEV abschloss, diesbezüglich verständigt.

Nach Bewertung der Fa. BEV auf einem anderen Portal meldete sich der Kundenservice der Fa. BEV allerdings recht flott. Dieser brachte dort bis jetzt nur vor, dass ich doch bitte meine Vertrags-/Kundennummer übermitteln möge, um eine Klärung des von mir angegebenen Sachverhalts zu ermöglichen. Allerdings blieb dann lediglich die Beanstandung der Fa. BEV, dass meine Bewertung Behauptungen enthalte, die nicht den Tatsachen entsprechen sollen.

Ich fordere die Fa. BEV hiermit auch nochmals dazu auf, mir unverzüglich meine korrekt erstellte Endabrechnung zu übersenden und mir, ebenfalls unverzüglich, mein Guthaben und den Neukundenbonus auszubezahlen. (Ich gehe allerdings davon aus, dass die Angelegenheit juristisch geklärt werden muss.)

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erhalt meiner Rechnung, Ausbezahlung meines Guthabens und des Neukundenbonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.12.2018 | 09:11
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


11.12.2018 | 23:29
von ReclaBoxler-3718511 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich werde mich, falls die mir zustehenden Beträge aus Guthaben und Neukundenbonus, nicht bis zum 13.12.18 auf meinem Konto eingegangen sind, an die entsprechende Verbraucherschutzzentrale wenden. Dort gibts bereist Erfahrungen (u. a. Unterlassungserklärungen) und werde so versuchen meine Rechte der BEV ggü. durchzusetzen.


13.12.2018 | 10:27
von ReclaBoxler-3718511 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da noch immer keine Reaktion der Fa. BEV erfolgte, wurde die VBZ informiert. Alles weitere läuft nun über Anwalt und LG München.




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