Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 236 Views | 12.12.2018 | 08:20 Uhr
geschrieben von Stefan Dietze

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Schlussrechnung und Auszahlung des Guthabens

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 630615, Kundenummer 734584

Drei Monate nach Vertragsende noch keine Schlussrechnung, trotz viermaliger Mahnung!

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

bisher sind Sie nicht Ihrer Pflicht gem. § 40 (4) EnWG nachgekommen und haben mir bis heute keine Abschlussrechnung erstellt. Gemäß § 40 (4) EnWG sind Sie verpflichtet „die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses“ zu erstellen und das aus Überzahlung resultierende Guthaben auszuzahlen.

Beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14), da ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).

Der zwischen uns bestehende Vertrag endete zum 08.09.2018.

Meinerseits erfolgten mehrere telefonische Erinnerungen an die fehlende Rechnung und Auszahlung meines Guthabens (Telefonat am 06.11.18, 19.11.18, 26.11.18, 03.12.18).

In jedem der oben genannten Telefonaten nannten Sie eine Frist („bis Ende der Woche haben sie die Rechnung“), die jedes Mal erfolglos verstrich.

Hiermit fordere ich sie auf, mir unverzüglich eine korrekte und vollständige Schlussrechnung zu erstellen, die auch den vertraglich vereinbarten Neukundenbonus enthält.

Die Auszahlung meines bestehenden Guthabens auf das Ihnen bekannte Konto erwarte ich nunmehr unverzüglich. Auf etwaige Alternativangebote Ihrerseits verzichte ich. Sollte die Erstellung der Schlussrechnung und Auszahlung meines Guthabens nicht unverzüglich erfolgen, werde ich rechtliche Schritte einleiten.

Die für Sie daraus resultierenden Kosten lassen sich vermeiden, wenn Sie Ihrer Pflicht zur Rechnungserstellung und Guthabenauszahlung unverzüglich nachkommen.

Darüber hinaus wird ggf. eine Information der Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen erfolgen.

Zur Absicherung meiner Rechtsposition erhalten Sie dieses Schreiben zusätzlich als E-Mail und Einschreiben.

Mit freundlichen Grüßen,

S. D.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstellung Schlussrechnung, Auszahlung des Guthabens + Neukundenbonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.12.2018 | 08:20
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


21.12.2018 | 10:48
von Stefan Dietze noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Fall ist weiterhin ungelöst. Es entsteht vielmehr der Eindruck, dass man von der Firma systematisch belogen wird.


30.12.2018 | 14:07
von Stefan Dietze noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die zwischenzeitlich zugeschickte Schlussrechnung ist falsch. Es wurden nämlich nur 11 Abschlagszahlungen berücksichtigt, obwohl tatsächlich 12 mal per Lastschrift abgebucht wurde. Eine Auszahlung des Guthabens ist bisher NICHT erfolgt.


03.02.2019 | 18:03
von Stefan Dietze gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da hätte ich ja Grössen Glück: Anfang Januar bekam ich mein Geld überwiesen. Zwischenzeitlich ist die Firma insolvent. Also Augen auf, bei der Auswahl des Stromanbieters!




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