Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 296 Views | 12.12.2018 | 08:23 Uhr
geschrieben von D. Goy

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Abschlag zu hoch, keine Reaktion auf E-Mail / Korrekturwunsch

Bestell-/Kundennummer: 1581489

Es wurde mehrmals versucht per E-Mail (zuletzt am 17.11.2018 mit Forderung den überhöhten Abschlag zu begründen) Kontakt aufzunehmen und per Fotos wurden aktuelle Verbrauchsstände, die für den monatlichen Abschlag Grundlage sind, per E-Mail übersendet.

Es erfolgt weder eine Eingangsbestätigung per E-Mail seitens BEV noch wird am Telefon bestätigt, dass jemals eine E-Mail eingegangen ist.

Das Vergleichsportal, über das der Stromvertrag zustande kam, wurde kontaktiert und die Rückmeldung war, die Jahresabrechnung des letzten Anbieters bei BEV vorzulegen (erfolgt per E-Mail am 30.11.2018).

Bisher keine Reaktion, nichts. Da nicht einmal innerhalb von 14 Tagen eine Begründung erfolgt ist, warum überhöhte Abschläge gefordert werden, besteht eigentlich sogar ein Sonderkündigungsrecht.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Anpassung des monatlichen Abschlags


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.12.2018 | 08:23
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


12.12.2018 | 17:59
von ReclaBoxler-5330611 | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.

17.12.2018 | 14:05
von D. Goy noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


29.12.2018 | 17:51
von D. Goy noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da mittlerweile eine unzulässige Preiserhöhung am 15.12.2018 angekündigt wurde, habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Die Kündigung ist sowohl als E-Mail als auch als Einschreiben verschickt worden.
Eine Kündigungsbestätigung steht bisher aus.




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