BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Guthaben und Neukundenbonus werden nicht ausgezahlt
Bestell-/Kundennummer: 202552 und 203638
Trotz mehrfacher Reklamation werden der Neukundenbonus und das Guthaben nicht ausgezahlt
Meine Verträge liefern bis 31.08.2019. Bei beiden Verträgen wurde ein Neukundenbonus von 25% durch die Rückgewinnungsabteilung der BEV zugesichert.
Für beide Verträge habe ich die Endabrechnung erhalten.
Bei Vertrag 202552 musste eine Nachzahlung geleistet werden und der Neukundenbonus war auf der Endabrechnung ausgewiesen. Die Nachzahlung wurde eingezogen, aber der Neukundenbonus nicht ausgezahlt.
Bei Vertrag 203638 fehlte auf der Endabrechnung der Neukundenbonus, aber es war Guthaben vorhanden. Weder das Guthaben noch der Neukundenbonus wurde ausgezahlt.
Ich habe die Sachlage mehrfach der Telefonischen Hotline von BEV gemeldet. Alle meine obigen Punkte wurden mir bestätigt. Ich wurde immer mit der Aussage vertröstet, dass das mir zustehende Geld mit dem nächsten Zahlungslauf ausbezahlt wird. Allerdings ist nie eine Auszahlung erfolgt.
Seit Mitte Oktober hatte ich gefühlt 8 Telefonate mit der Hotline und wurde immer vertröstet, dass ich Geduld haben soll und das Geld mit der nächsten Zahlung an mich gezahlt wird. Meine Geduld ist nun eindeutig am Ende. Ich habe meine Rechnungen pünktlich bezahlt und erwarte nun, dass die BEV ihre Verträge einhält.
Im Laufe der Woche werde ich die BEV schriftlich und per Fax in Verzug setzen. Sollte dies keinen Erfolg haben, werde ich bei einem Anwalt zügig ein Mahnverfahren einleiten. Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe, wird mich das Verfahren nichts kosten.
Da ich die Verträge und Abrechnungen vorliegen habe, wird das Mahnverfahren wohl rechtens sein und die BEV wird die Anwaltskosten tragen müssen.
20.12.2018 | 16:18
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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meine Abschlussrechnungen wurden mir am 11.10.2018 erstellt.
Vertrag 202552:
• Die Restzahlung von 131,70 € wurde von Ihnen eingezogen
• Der Neukundenbonus von 342,07 € wurde von Ihnen noch nicht ausgezahlt
Vertrag 203638:
• Das Guthaben von 105,82 € wurde von Ihnen noch nicht ausgezahlt
• Auf der Abrechnung fehlt der Neukundenbonus (25%) von 183,54 €. Dieser wurde auch noch nicht ausgezahlt
Diesen habe ich Ihnen telefonisch sowie via Email mit Empfangsbestätigung am 06.12.2018 zur Auszahlung unter Fristsetzung zum 17.12.2018 angemahnt.
Leider ist bis heute keine Reaktion seitens des Unternehmens sowie eine Auszahlung auf mein Bankkonto erfolgt und die Frist ist schon lange abgelaufen.
Eine Beschwerde auf der Online Plattform Reclabox hat das Problem auch nicht beigelegt.
Daher setze ich Ihnen eine letzte Frist, zur Auszahlung des mir in Summe zustehenden Betrages in Höhe von 631,43 € auf mein Ihnen Bekanntes Bankkonto bis zum 25.01.2019 durchzuführen.
Somit haben ich Ihnen eine angemessene Bearbeitungszeit gemäß §111a EnWG gewährt.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzuges zu verzinsen ist (s. §288 (1) BGB)
Sollten Sie meinen Forderungen nicht innerhalb der o. a, Fristen nachkommen, werde ich wegen Ihres Verzuges (siehe §286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend
Eine oder mehrere diese Maßnahmen ergreifen:
• bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens einleiten
• Marktwächter Energie informieren
• Verbraucherzentralen informieren
• Online Mahnverfahren einleiten
• Abtretung der Forderung an ein Inkassobüro
Alle Beträge inkl. 19% MwSt.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Staudter
Ich habe heute eine Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie eingeleitet.
Hoffe dies führt zur Zahlung des mir zustehenden Geldes.