voxenergie GmbH (Berlin)
Widerrechtlicher Vertrag durch Voxenergie Gmbh
Bestell-/Kundennummer: 8790210097
Ich bekam im Mai 2018 einen Telefonanruf von einem Herrn von Voxenergie Gmbh, welcher mir einen Preisvergleich für Stromtarife vorstellen wollte. Der Zusendung eines Strompreisvergleiches stimmte ich telefonisch zu.
Danach bekam ich mehrere Schreiben und Sms von Voxenergie Gmbh, in welchem ich aufgefordert wurde mittels Stammdatenblatt eine Beauftragung und Wechselvollmacht für Strom der Voxenergie Gmbh mit Datum und Unterschrift zu übersenden. Dieser Aufforderung kam ich bis heute natürlich nicht nach.
Am 24.11.2018 bekam ich eine Terminbestätigung von Voxenergie Gmbh das ab dem 01.01.2019 mein neuer Stromanbieter Voxenergie Gmbh ist. Bis Dato wusste ich garnicht, dass ich einen Vertrag mit Voxenergie Gmbh abgeschlossen hatte. Daraufhin habe ich mich mit meinen derzeitigen Stromanbieter Stadtwerke Dinslaken in Verbindung gesetzt die mir dann mitteilten, dass Voxenergie Gmbh mein bestehenden Vertrag bei den Stadtwerken Dinslaken zum 31.12.2018 gekündigt hat. Ein Widerruf erfolgte auf postalischem Weg per Einschreiben mit Rückantwort am 28.11.2018. Der Widerruf wurde von Voxenergie Gmbh am 29.11.2018 entgegengenommen. Ich habe Voxenergie Gmbh niemals beauftragt meinen jetzigen Stromanbieter zu kündigen. Das ist ein ganz klarer Betrug seitens der Voxenenergie Gmbh.
10.01.2019 | 14:23
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Herr Schilling,
in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre Onlinebeschwerde. Sie haben uns am 02.05.2018 beauftragt, Ihnen unseren Tarif bereitzustellen.
In dem Gespräch ging es gerade nicht um die Zusendung von Informationsmaterial über unsere Tarife, sondern um den Abschluss eines Vertrages.
Alle für den gewählten Tarif wesentlichen Informationen wurden Ihnen mitgeteilt und Sie erklärten sich mit der Bereitstellung des Stromtarifes der voxenergie einverstanden.
Richtig ist, dass Sie keinen Auftrag unterschrieben haben. Wie Ihnen jedoch bekannt sein wird, kommen Verträge im Recht sehr häufig ohne Wahrung der Schriftform zustande.
Ein Auftrag muss daher nicht notwendig unterschrieben sein. Anders wären beispielsweise Auftragserteilungen über das Internet oder bei Versandhäusern in der heutigen Zeit undenkbar.
Als Vertragsbestätigung erhielten Sie hierzu am 04.05.2018 unsere Auftragsbestätigung mit entsprechender Widerrufsbelehrung.
Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht nach Auftragserteilung haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht, weshalb der Tarif nach Ablauf der Widerrufsfrist entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung für Sie eingerichtet wurde.
Ihr zugesandter Widerruf ist in unserem System erst am 24.11.2018 eingegangen.
Am 24.12.2018 haben wir Ihre Sonderkündigung erhalten. Hierüber wurden Sie mit dem Postausgang vom 02.01.2019 unterrichtet.
Aufgrund der zugesandten Sonderkündigung, möchten wir Ihnen gerne mitteilen, dass Ihr Vertrag zum 31.01.2019 beendet wird.
Wir hoffen, dass wir Ihr Anliegen zur Ihrer vollsten Zufriedenheit klären konnten.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, Herr Schilling!