Amazon.de (Luxemburg)
Amazon bietet Artikel an, die letztendlich nicht geliefert werden
Amazon nicht zur Lieferung trotz verbindlicher Angabe des Liefertermins verpflichtet
Hier ein eigentlich kleines Problem mit Amazon. Ich hatte am „Black Friday“ bei Amazon zwei Huawei P20 Smartphone Bundles bestellt, wobei als Lieferdatum jeweils der Zeitraum 5. -10. 12 angegeben wurde.
Da Amazon ja bekanntlich den Onlinemarkt nach „Konkurrenzpreisen“ durchforstet, war das Bundle zum gleichen Preis wie bei anderen Händlern angeboten.
Da ich über die Amazon Kreditkarte noch Punkte bekomme, habe ich die Geräte natürlich bei Amazon bestellt, in der Annahme, die Geräte würden auch geliefert werden.
Das war leider nicht der Fall.
Die Lieferfrist wurde nach jedem Anruf beim Kundendienst wieder um 1-2 Wochen verlängert, einmal wurde sogar behauptet, die Geräte seien schon im Versandprozess.
Letztendlich wurde die gesamte Bestellung aus dem System genommen.
Da ich die Geräte nun vor Weihnachten zu einem entsprechenden höheren Preis bei einem anderen Händler kaufen musste, forderte ich von Amazon Schadenersatz, der jedoch mehrmals mit Standardschreiben abgelehnt wurde.
Die im Bestellprozess genannten Lieferzeiten bzw. Termine sind also nur Makulatur und Amazon muss sich da in keiner Weise dran halten.
Wenn definitiv Produkte nicht „auf Lager“ sind und der Versand nicht innerhalb von 24 Stunden erfolgt ist, dann werde ich in Zukunft woanders bestellen.
Übrigens wurde keine meiner Bestellungen bei Amazon am Black Friday rechtzeitig geliefert – teilweise 6 Tage zu spät oder gar nicht. Würde mich mal interessieren, ob ich da der Einzige bin.
Heute habe ich noch dazu festgestellt, dass bei Sonderaktionen anderer Onlinehändler (Conrad, Völkner, Media Markt etc.) Amazon das gleiche Produkt zum gleichen Preis im Listing hat, jedoch die Produkte nicht auf Lager sind, da jeweils ein Liefertermin in der Zukunft liegt - das hat Methode! - denn wenn man dann den Artikel nicht geliefert bekommt, ist man der Dumme.
Amazon bemüht sich sehr, das Kundenunfreundlichste Unternehmen zu werden entgegen der Werbeaussage.
dann wird's Zeit, daß die Rechtslage mal überarbeitet wird, um zu verhindern, daß Unternehmen bewußt im Internet niedrigere Preise als die Konkurrenz bewerben, obwohl die beworbene Ware gar nicht im Bestand ist oder überhaupt nicht geliefert werden kann (um z. B zu verhindern, daß Waren bei der Konkurrenz gekauft werden).
Die betreffenden Geräte waren seitens des Herstellers lieferbar und andere Händler hatte hunderte der Geräte auf Lager.
Vielleicht sollten sich da mal die Verbraucherzentralen und die Wettbewerbszentrale darum kümmern.