121 Views | 23.12.2018 | 09:38 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2975611

NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH (Köln)

Außerordentliche Kündigung DSL Vertrag wegen Umzug

Bestell-/Kundennummer: 13631498

Wir sind am 12.11.18 umgezogen und NetCologne kann in der neuen Wohnung ihre Leistung nicht anbieten. Deswegen haben wir am 11.08.18 zum 30.11.18 gekündigt. Es wurde auch ein Nachweis des Umzugs nachgereicht. Ummelden kann man sich logischerweise erst nach dem Umzug.

Die Kündigung wird nicht akzeptiert und wir sollen bis zum 12.07.19 weiterhin zahlen. Also 8 Monate, obwohl wir dafür keine Leistung erhalten können.

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Meine Forderung an NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH: Kündigung zum 30.11.18 akzeptieren


 
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Kommentare und Trackbacks (5)


23.12.2018 | 11:09
von JE FF | Regelverstoß melden
Verweisen Sie auf TKG §46, Absatz 8, Satz 3, der da lautet: Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

23.12.2018 | 11:28
von JE FF | Regelverstoß melden
Achja, sollten Sie gebeten werden "einfach eine neue Kündigung einzureichen", bedenken Sie bitte, das Sie damit die Vorherige für ungültig erklären!

30.12.2018 | 10:01
von ReclaBoxler-2975611 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.01.2019 | 17:00
von ReclaBoxler-2975611 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf jegliche Anfrage kommt ein Brief mit einer neuen willkürlichen Kündigungsfrist.
Wir hätten schon den 30.07.19, dann den 28.02.19 und jetzt den 31.03.19


03.02.2019 | 22:31
von ReclaBoxler-2975611 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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