Durch Grüner Funke gelöste Beschwerde. | 146 Views | 23.12.2018 | 21:14 Uhr
geschrieben von Norbert Beyer

Grüner Funke (Hamburg)

Neukundenbonus verweigert wegen Photovoltaikanlage

Bestell-/Kundennummer: GF323965199

Es wurde mir mitgeteilt, dass mir der Bonus i. H. v. 15% aufgrund einer Photovoltaikanlage nicht zusteht.

Der erzeugte Strom von dieser Photovoltaikanlage vollständig in das öffentliche Netz eingespeist. Somit liegen zwei physikalisch getrennte elektrische Einrichtungen (Hausstromnetz und Photovoltaikanlage) vor.

Das LG Köln (AZ: 26 O 505/15) und das OK Köln (AZ: 6 U 132/16) haben geurteilt, dass Einschränkungen in den AGBs unzulässig sind und daher ist es auch nicht zulässig, den Neukundenbonus zu verwehren.

Zudem haben deutsche Gerichte in vergleichbaren Fällen bestätigt, dass es sich bei Photovoltaikanlagen nicht um ein Gewerbe handelt, wenn kein planmäßiger Geschäftsbetrieb (wie in meinem Fall) vorliegt.

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Meine Forderung an Grüner Funke: Erstattung des Neukundenbonus und sofortige Auszahlung aller Guthaben


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.12.2018 | 10:47
Firmen-Antwort von: Grüner Funke
Abteilung: Leitung Kundenservice

Sehr geehrter Herr Beyer,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Grüner Funke Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


27.12.2018 | 11:14
von Norbert Beyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe nur die Standardantwort erhalten, mehr nicht!


05.01.2019 | 12:17
von Norbert Beyer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach wiederholter Beschwerde und Drohungen mit einem Anwalt zahlte mir Grüner Funke nun den Bonus aus. -Muss es immer so weit kommen? Können die Anbieter nicht einfach ihren Verpflichtungen nachkommen?




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