Grüner Funke (Hamburg)
Neukundenbonus verweigert wegen Photovoltaikanlage
Bestell-/Kundennummer: GF323965199
Es wurde mir mitgeteilt, dass mir der Bonus i. H. v. 15% aufgrund einer Photovoltaikanlage nicht zusteht.
Der erzeugte Strom von dieser Photovoltaikanlage vollständig in das öffentliche Netz eingespeist. Somit liegen zwei physikalisch getrennte elektrische Einrichtungen (Hausstromnetz und Photovoltaikanlage) vor.
Das LG Köln (AZ: 26 O 505/15) und das OK Köln (AZ: 6 U 132/16) haben geurteilt, dass Einschränkungen in den AGBs unzulässig sind und daher ist es auch nicht zulässig, den Neukundenbonus zu verwehren.
Zudem haben deutsche Gerichte in vergleichbaren Fällen bestätigt, dass es sich bei Photovoltaikanlagen nicht um ein Gewerbe handelt, wenn kein planmäßiger Geschäftsbetrieb (wie in meinem Fall) vorliegt.
24.12.2018 | 10:47
Abteilung: Leitung Kundenservice
Sehr geehrter Herr Beyer,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Grüner Funke Service-Team