97 Views | 23.12.2018 | 19:50 Uhr
geschrieben von Daniel Kühn

TNT Express GmbH (Troisdorf)

Unfähige Mitarbeiter

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich hoffe, dass diese Nachricht wird, an einen fachkundigen Mitarbeiter im Bereich Zoll weitergeleitet wird, welcher sich mit den aktuellen Einfuhrbestimmungen auskennt sowie den Unterschied zwischen B2B und B2C kennt. Für den folgenden Fall muss berücksichtigt werden, dass hier B2C vorliegt.

Zunächst beschreibe ich den Leidensweg, welchen ich mit Ihrem Unternehmen die letzten Wochen als Privatperson gegangen bin:

Am 02.12. kontaktierte mich Ihre Mitarbeiterin, dass ich umgehend Ihnen eine Verzollungsvollmacht ausstellen soll, um eine Sendung zu erhalten.

Auf die Frage, ob ich die Sendung nicht Selbstverzollen kann, weil ich es durch andere Logistikunternehmen als Privatperson gewohnt bin, verneinte Sie dieses, ohne mir einen genauen Grund zu nennen zu können.

Als ich mir Ihr schreiben die Vertretungsvollmacht betrachtete, fand ich jedoch einen Abschnitt zur Selbstverzollung. Somit kontaktierte ich Ihren telefonischen Kundendienst, welcher mir bestätige, dass eine Selbstverzollung kein Problem darstellte. Zusätzlich kontaktierte ich Ihren Kundendienst über diese E-Mail-Adresse, auch dieser bestätigte mir die problemlose Selbstverzollung.

Des Weiteren habe ich mich mit dem Zollamt in Rheine auseinandergesetzt und die Mitarbeiter dort sahen auch kein Problem mit der Selbstverzollung bei dem Zollamt in Rheine.

Dieses ausgefüllte Formular habe ich dann an De191Kundenkontakt spider monkey tnt.de per E-Mail und mit einer Erklärung am 10.12.2018 zugesandt.

Am 11.12.2018 habe ich eine Antwort bekommen, dass dieses für mich nur möglich wäre mit einer zusätzlich „Spezial Sonderfahrt“. (Eine nachträgliche Definition würde ich doch gerne von Ihnen noch mal bekommen!)

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Basierend auf dieser Information habe ich mich mit einer Ihrer Mitarbeiterin aus Köln (den Namen habe ich leider nicht notiert) telefonisch in Kontakt gesetzt.

Diese wies mich auf die Dringlichkeit meiner Vollmacht hin, für den Fall, dass ich mein Paket bis zu meinem gewünschten Zeitpunkt erhalten möchte, als auch auf die extrem hohen Kosten, welche auf mich bei einem bei einem Transport meines Paketes zum Zollamt Rheine anfallen würden.

Weil ich jedoch das Paket zum 17.12. benötigte und keine Lust mehr hatte auf Kommunikation mit Ihren unqualifizierten Mitarbeitern, bin ich auf die Erpressung (Zeitdruck als auch hohe Kosten) durch Ihre Mitarbeiter eingegangen und habe die Vollmacht unterschrieben.

Am 14.12. wurde das Paket geliefert. Mich überraschten die unerwartet hohen Gebühren, welche bar an der Haustür bezahlt wurden. Ein Blick auf die Zollanmeldung brachte den Grund zum Vorschein. Bei der Zollanmeldung hat Ihr Mitarbeiter das Formular falsch ausgefüllt. Denn bei der Anmeldung wurden wohl keine Frachtkosten angeben (auf der Rechnung vom Versender, welche Ihnen vorlag, waren diese explizit ausgewiesen).

Daraufhin beaufschlagte der Zoll auf den Warenwert und die Transportkosten (von 28,92€) weitere Frachtkosten (65,94€). Auf diesen gesamten neu errechneten Betrag musste ich dann Zoll zahlen.

Weil ich Ihnen Bearbeitungsgebühren für eine korrekte Zollanmeldung (welche ich im Grunde selbst machen wollte – mir dieses aber durch Erpressung Ihrer Mitarbeiter verwehrt wurde) gezahlt habe, erwarte ich, dass Sie diesen Missstand aufklären, bearbeiten und mir den Differenzbetrag erstatten.

Ich hoffe, wir können dieses ohne die Einleitung rechtlicher Schritte regeln.

Für meine Kontodaten, bitte ich Sie mich nochmal zu kontaktieren.

Hochachtungsvoll

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Meine Forderung an TNT Express GmbH: 42,90 Euro


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


13.01.2019 | 22:29
von Daniel Kühn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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