Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 229 Views | 23.12.2018 | 11:05 Uhr
geschrieben von Josef Strohmeier

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

BEV? Nein Danke!

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr:.664926

BEV tickt falsch, deshalb kann ich nicht diese Firma weiterempfehlen!

SCHLAGWORTE

Vertragsnr.: 664926 Kundenr.: 772673

Seit 1.10.2017 wurde mir von BEV der Lieferbeginn (Strom) bestätigt und für diesen Monat bereits der monatliche Abschlag abgebucht. Geliefert wurde aber tatsächlich erst ab 1.11.

Obwohl ich bei BEV deshalb reklamiert und gleichzeitig erklärte, dass der geschätzte angenommene Stromverbrauch durch den Tot meiner Frau sich deutlich reduziert hat, blieb die Abschlagszahlung gleich hoch, mit dem Hinweis, ich bekäme die Überzahlung mit der Jahresendabrechnung sowieso wieder zurückerstattet.

Nun habe ich noch immer keine Jahresrechnung erhalten, obwohl der Zählerstand vom örtlichen Netzversorger und von mir, mit der Bitte um Erstellung der Endabrechnung mitgeteilt wurde. Nunmehr habe ich einschließlich Dezember 2018 gegenüber dem tatsächlichen Stromverbrauch bereits mit über 500,00 Euro überzahlt.

Nun bekam ich am 18.12. Post von BEV in der ab 1.02.2019 eine drastische Preiserhöhung angekündigt und auch die monatliche Abschlagszahlung festgelegt wurde. Deshalb habe ich sofort noch am gleichen Tag von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und per E-Mail gekündigt.

Leider besitzt BEV keine richtige E-Mail-Adresse mehr und ist nur unter ihrem internen Kontakt- E-Mail zu erreichen, indem man keinen Nachweis der Kündigung erhält. Auch viele Versuche vom privat und externen Fax aus das Kündigungsschreiben zu versenden, waren unmöglich.

Deshalb habe ich das Kündigungsschreiben, inkl. Aufforderung mit der Erstellung Schlussrechnung und Auszahlung des Guthabens, per Einschreiben mit Rückschein versandt.
2 Monatsabschläge werde ich über meine Bank noch zurückbuchen lassen, denn ich befürchte Schlimmes. Sollte sich mein Verdacht bestätigen werde ich Strafanzeige stellen.

Bitte um weitere Resonanz über die Erfahrungen mit BEV mitzuteilen!

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Siehe obiges Schreiben!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.12.2018 | 11:05
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


16.01.2019 | 13:56
von Josef Strohmeier gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielen Dank, für die Nachfrage! Zum größten Teil ist der Fall gelöst und warte nur noch die Endabrechnung ab. Ich denke, dass keine Komplikationen mehr entstehen werden Ich bedanke mich herzlich für Ihr gutes Forum, was sehr hilfreich gewirkt hat. Freundliche Grüße Josef Strohmeier




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