E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
Fehlerhafte Abrechnung und Einzug ohne SEPA-Lastschriftmandat
Bestell-/Kundennummer: 232019824858
Am 01.03.2015 schloss ich mit E.ON einen Wärmestromvertrag. Für meine Nachtspeicher-Heizungsanlage nutze ich einen separaten Wärmestromzähler.
Im September 2017 wechselte der zuständige Netzbetreiber den Wärmestromzähler. Wie sich Wochen später herausstellte, wurde versehentlich ein Haushaltsstromzähler eingebaut, sodass der Wärmestromvertrag automatisch im selben Monat beendet wurde und ein Ersatzversorger einsprang.
Nachdem ich wochenlang mit dem Netzbetreiber, mit E.ON und dem Ersatzversorger diskutierte, entschuldigte sich der Netzbetreiber bei mir und der Ersatzversorger stellte die Lieferung rückwirkend und ohne Abrechnung wieder ein.
E.ON versicherte mir schriftlich, dass mein Wärmestromvertrag zu den alten Konditionen weiter Bestand haben wird. Da es offensichtlich technisch bei E.ON nicht anders möglich war, wurde ab Dezember 2017 ein neues Vertragskonto für meinen Wärmestromvertrag geöffnet.
Die Schlussrechnung des ersten Wärmestromvertrages wurde mir allerdings erst ein Jahr später - im November 2018 - zugestellt. Wieder erwarten berechnete E.ON darin die Konditionen eines Haushaltsstromtarifes und nicht wie im Wärmestromvertrag und nochmals im Dezember 2017 schriftlich zugesichert die deutlich günstigeren Konditionen des Wärmestromtarifes.
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Am 24.11.2018 widersprach ich dieser Schlussrechnung und entzog vorsorglich das SEPA-Lastschriftmandat. Bis heute hat E.ON es nicht geschafft mir zu antworten; stattdessen wurde der Rechnungsbetrag widerrechtlich von meinem Konto eingezogen.
Diesen Einzug ließ ich von meiner Bank zurückweisen. Offensichtlich durch E.ON softwarebedingt automatisiert, setze damit ein Mahnverfahren ein ohne das sich E.ON - für mich erkennbar - mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt hat. Diese Kosten und die zusätzlichen Aufwendungen, die aufgrund des widerrechtlichen Einzuges von meinem Konto entstanden sind, werden von mir nicht getragen.
Ich erwarte nun von E.ON, dass mir eine korrigierte Schlussrechnung auf der Basis der Konditionen des eingegangenen Wärmestromvertrages zugestellt wird und das Mahnverfahren sofort beendet wird.
28.12.2018 | 12:27
Abteilung: Kundenbetreuung
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vielen Dank, dass Sie sich bei uns gemeldet haben.
Gern prüfen wir den Sachverhalt für Sie und melden uns anschließend wieder bei Ihnen zurück.
Bis dahin bitten wir Sie um ein klein wenig Geduld. Herzlichen Dank!
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E.ON Energie Deutschland GmbH
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E.ON Energie Deutschland GmbH