Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 173 Views | 28.12.2018 | 12:27 Uhr
geschrieben von M. Bonin

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Fehlerhafte Abrechnung und Einzug ohne SEPA-Lastschriftmandat

Bestell-/Kundennummer: 232019824858

Am 01.03.2015 schloss ich mit E.ON einen Wärmestromvertrag. Für meine Nachtspeicher-Heizungsanlage nutze ich einen separaten Wärmestromzähler.

SCHLAGWORTE

Im September 2017 wechselte der zuständige Netzbetreiber den Wärmestromzähler. Wie sich Wochen später herausstellte, wurde versehentlich ein Haushaltsstromzähler eingebaut, sodass der Wärmestromvertrag automatisch im selben Monat beendet wurde und ein Ersatzversorger einsprang.

Nachdem ich wochenlang mit dem Netzbetreiber, mit E.ON und dem Ersatzversorger diskutierte, entschuldigte sich der Netzbetreiber bei mir und der Ersatzversorger stellte die Lieferung rückwirkend und ohne Abrechnung wieder ein.

E.ON versicherte mir schriftlich, dass mein Wärmestromvertrag zu den alten Konditionen weiter Bestand haben wird. Da es offensichtlich technisch bei E.ON nicht anders möglich war, wurde ab Dezember 2017 ein neues Vertragskonto für meinen Wärmestromvertrag geöffnet.

Die Schlussrechnung des ersten Wärmestromvertrages wurde mir allerdings erst ein Jahr später - im November 2018 - zugestellt. Wieder erwarten berechnete E.ON darin die Konditionen eines Haushaltsstromtarifes und nicht wie im Wärmestromvertrag und nochmals im Dezember 2017 schriftlich zugesichert die deutlich günstigeren Konditionen des Wärmestromtarifes.

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Am 24.11.2018 widersprach ich dieser Schlussrechnung und entzog vorsorglich das SEPA-Lastschriftmandat. Bis heute hat E.ON es nicht geschafft mir zu antworten; stattdessen wurde der Rechnungsbetrag widerrechtlich von meinem Konto eingezogen.

Diesen Einzug ließ ich von meiner Bank zurückweisen. Offensichtlich durch E.ON softwarebedingt automatisiert, setze damit ein Mahnverfahren ein ohne das sich E.ON - für mich erkennbar - mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt hat. Diese Kosten und die zusätzlichen Aufwendungen, die aufgrund des widerrechtlichen Einzuges von meinem Konto entstanden sind, werden von mir nicht getragen.

Ich erwarte nun von E.ON, dass mir eine korrigierte Schlussrechnung auf der Basis der Konditionen des eingegangenen Wärmestromvertrages zugestellt wird und das Mahnverfahren sofort beendet wird.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Korrigierte Schlussrechnung auf der Basis der Konditionen des eingegangenen Wärmestromvertrags und sofortige Beendigung des Mahnverfahrens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.12.2018 | 12:27
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Lieber Kunde,

vielen Dank, dass Sie sich bei uns gemeldet haben.

Gern prüfen wir den Sachverhalt für Sie und melden uns anschließend wieder bei Ihnen zurück.

Bis dahin bitten wir Sie um ein klein wenig Geduld. Herzlichen Dank!

Freundliche Grüße

E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (4)


31.12.2018 | 14:27
von M. Bonin noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein leider noch nicht gelöst. E.ON prüft den Sachverhalt seit dem 24.11.2018.


07.01.2019 | 16:58
von M. Bonin noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.01.2019 | 15:42
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Lieber Kunde,

gern melden wir uns heute bei Ihnen zurück.

Bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Ihr Anliegen haben wir gern für Sie geklärt. Unsere Antwort erhalten Sie in Kürze auf dem Postweg.

Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich bei uns. Wir sind gern für Sie da.

Freundliche Grüße

E.ON Energie Deutschland GmbH



19.01.2019 | 09:30
von M. Bonin gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch wenn es ein sehr langer Weg war, konnte letztlich eine gute Lösung gefunden werden.




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