Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 322 Views | 28.12.2018 | 11:06 Uhr
geschrieben von Martin Mauser

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

BEV reagiert weder auf Anrufe noch E-Mail, Fax, Einschreibebrief

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 784104

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

mit Ihrem Schreiben zur Verbrauchsabrechnung vom 15.10.2018 bestätigen Sie mir ein Guthaben aus geringerem Verbrauch in Höhe von 47,66 € und einen Neukundenbonus in Höhe von 187,55 €.

Da ich keinen Zahlungseingang der Gutschrift feststellen konnte, versuchte ich Sie mehrmals (aber leider vergeblich) telefonisch zu erreichen. Daraufhin erinnerte ich Sie per E-Mail am 11.11.2018 und erneut am 11.12.2018 an Ihre Erstattungspflicht. Leider habe ich auch darauf keine Antwort von Ihnen erhalten.

Trotz uneingeschränkter Preisgarantie (!) kündigten Sie mit Ihrem Schreiben vom 15.12.2018 eine (exorbitant überzogene) Strompreiserhöhung zum 01.02.2019 an.

Daraufhin machte ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündigte mit meinem Schreiben vom 20.12.2018 den Strombelieferungsvertrag zum 31.01.2019. Dieses Kündigungsschreiben per Einschreiben liegt nachweislich seit 20.12.2018 zur Zustellung bereit, wird von Ihnen aber nicht empfangsbestätigt. Auch per Fax sind Sie nicht erreichbar.

Hiermit fordere ich Sie auf, mir meine Kündigung zum 31.01.2019 bis zum 04.01.2019 zu bestätigen.

Hiermit fordere ich Sie auf, mein Guthaben in Höhe von 235,21 € auf mein Ihnen bekanntes Bankkonto zu überweisen und zwar bis 11.01.2019.

Hiermit fordere ich Sie auf, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß §40 (4) EnWG bis spätestens 15.03.2019 zugeht.

Hiermit fordere ich Sie auf, dass Sie mir das aus dieser Abrechnung resultierende Guthaben fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung überweisen.

Bekanntlich sind Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten (siehe Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten als Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist.

Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) mit diesem Schriftsatz umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Mauser

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Bestätigung der Kündigung zum 31.01.2019; Erstattung des Guthabens in Höhe von 235,21 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.12.2018 | 11:06
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


01.01.2019 | 10:28
von Martin Mauser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider ist mir mein Gutaben noch nicht erstattet worden. Die erfolgte Antwort von BEV wurde vermutlich automatisch generiert.


14.01.2019 | 06:54
von Martin Mauser gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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