Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 180 Views | 30.12.2018 | 16:14 Uhr
geschrieben von Eike Schnoor

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

BEV Falsche Abrechnung der Zahlungen/ Keine Guthabenauszahlung

Bestell-/Kundennummer: 394401

Nach einem Hinweis aus dem Freundeskreis habe ich die Verbrauchsabrechnungen der BEV vom 18.02.2018 sowie vom 27.11.2018 näher geprüft.

SCHLAGWORTE

Beide Abrechnungen sind fehlerhaft und berücksichtigen nicht die von mir geleisteten Zahlungen.

Beide Abrechnungen gehen pauschal von 11 monatlichen Zahlungen aus. Allerdings wurden im Abrechnungszeitraum insgesamt 25 monatliche Zahlungen abgebucht.

Zudem wurde nach beiden Abrechnungen auch nicht das ausgewiesene Guthaben ausbezahlt, sondern eine weitere monatliche Zahlung abgebucht.

Als Antwort auf einen E-Mail kam nur eine Standardantwort, dass alles richtig wäre.

Da dies auch bei Freunden so gehandhabt wurde, muss ich hier leider von Vorsatz d. h. Betrug ausgehen.

Ich habe seit dem 10.11.2016 bis zum 1.11.2018 insgesamt 25 monatliche Zahlungen i. H. v. 77,00 € geleistet, d. h. insgesamt 1925,00 €. Abzüglich der Verbrauchsabrechnungen für die Stromlieferungen von 736,69 € und 752,69 € verbleibt mir ein Guthaben von 435,62 €.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstattung des Guthabens von 435,62 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.12.2018 | 08:54
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


24.01.2019 | 09:05
von Eike Schnoor noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde wurde noch nicht gelöst!




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