BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Einspruch Preisanpassung Strom und Gas/BEV Kündigungsbestätigung
Bestell-/Kundennummer: Siehe Text
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mir heute am 28.12.18 als Reaktion bezüglich meines Einspruchs (Siehe unten) eine Kündigungsbestätigung für Gas und Strom gesendet.
Wie Sie unten ersehen können, habe ich Ihnen einen Einspruch und keine Kündigung gesendet.
Sollten Sie bis 07.01.18 die Bestätigungen der angeblichen Kündigungen nicht zurücknehmen, werde ich gegen BEV Strafanzeige erstatten.
Zusätzlich werde ich über meinen Anwalt eine Schadenersatzklage gegen BEV einreichen.
Das ganze Verfahren kostet mich keinen Cent, habe eine gute Rechtschutzversicherung.
Wir fordern weiterhin die Einhaltung der laufenden Verträge wie im ersten Schreiben zu ersehen.
Gruß
R. Unkart
-----------------------------------Schreiben #1 ---------------------------------------------------
Einspruch gegen Preisanpassung für BEV Energie Strom und BEV Energie Gas Verträge.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mit zwei Schreiben vom 15.12.18 (Poststempel 18.12.18) angekündigt, dass Sie die BEV Energie Strom und BEV Energie Gas Preise zum 01.02.2019 erhöhen werden.
Hiermit erhebe ich Einspruch gegen Ihre Preiserhöhung für Gas und Strom, vom 15.12.18.
In beiden laufenden Verträgen wurde jeweils eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie vereinbart. Sollten Sie die Unbilligkeit der genannten neuen Preise nicht anerkennen, fordere ich Sie auf, dies mit einer Offenlegung ihrer Preiskalkulationen in Relation zu der vertraglich vereinbarten eingeschränkten Preisgarantie zu belegen. Die Begründungen Ihrer beiden Schreiben vom 15.12.18 sind intransparent und rechtfertigen in keiner Weise die Preiserhöhungen.
Wir fordern die Vertragserfüllung für die beiden laufenden Verträge zu Gas und Strom und die Einhaltung der ursprünglich vereinbarten Preise auf Basis der eingeschränkten 12-monatigen Preisgarantie.
Hiermit sind ab 30.01.19 sämtliche SEPA Einzugsermächtigungen widerrufen und es erfolgen unsererseits nur die Zahlungen der Preise, wie Sie vor Ihrer Preisanpassung vertraglich auf Basis der 12-monatigen Preisgarantie vereinbart wurden. Wir werden weiterhin unsere Pflichten zu den Verträgen und Abschlagzahlungen erfüllen und die vereinbarten Abschlagszahlungen ab 01.02.19 eigenständig in Abstimmung mit unserer Bank auf das BEV Konto der Commerzbank München mit der IBAN DE17 7004 0041 0223 2031 00 überweisen. Ein SEPA Lastschrift Einzug seitens BEV darf ab 01.02.19 nicht mehr erfolgen.
Wir teilen Ihnen hiermit auch mit, dass wir einen anderen Anbieter über das Verivox Portal mit dem Wechsel für Strom und Gas und der Kündigung der mit Ihnen vereinbarten Verträge unter Einhaltung der BEV Lieferzeit von 12 Monaten beauftragt haben. Somit ist auch sichergestellt, dass seitens der BEV der vertraglich vereinbarte Neukundenbonus von 15% je Vertrag ausgezahlt werden muss.
Falls Sie die Preisanpassungen nicht zurücknehmen wollen oder trotzdem ab 01.02.19 weiterhin Lastschriften auf unserem Konto durchführen lassen bzw. nach 12 Monaten Lieferzeit den Neukundenbonus nicht auszahlen, werden wir über unsere Rechtschutzversicherung und Anwalt entsprechende Maßnahmen einleiten. Wir haben das Prozessrisiko entsprechend bewertet.
Zusätzlich haben wir zum Thema die Verbraucherzentrale, Bundesnetzagentur und Schlichtungsstelle kontaktiert und das Vorgehen abgestimmt. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich die Rücknahme der Preisanpassungen und die nach 12 Monaten Lieferzeit vereinbarte Einhaltung der Auszahlung des 15% Neukundenbonus.
Betroffene Verträge:
BEV Energie Gas \ Kunden-Nummer 1031972 \ Vertrags-Nummer 898419
BEV Energie Strom \ Kunden-Nummer 1032650 \ Vertrags-Nummer 899290
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Unkart
PS: Das Schreiben ging auch per E-Mail an: kundenservicebev-energie.de und per Einschreiben an Ihre Adresse.
31.12.2018 | 09:05
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Habe heute endlich die BEV Hotline erreicht.
Mir wurde heute zugesagt, das meine Gas und Strom Verträge keine Preiserhöhungen bekommen und der von mir über Verivox eingeleitete Wechsel zu einem anderen Anbieter nach 12 Monaten BEV Lieferzeit ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, also beide Verträge nach 12 Monaten Lieferzeit durch einen anderen Anbieter den ich über Verivox beauftragt hatte gekündigt sind. Eine BEV Bestätigung soll ich kommende Woche per Post erhalten. Der andere Anbieter hat schon bestätigt.
Eine Sonderkündigung innerhalb der 12 Monate hatte ich nicht durchgeführt, ich erfülle diesen Vertrag meinerseits. Meine Forderung die BEV Verträge für die ersten 12 Monate zu erfüllen und danach den Bonus auszuzahlen wurde am Telefon wegen der Preisgarantie entsprochen.
Doch alles was mir am Telefon über die Hotline gesagt wurde glaube ich erst, wenn ich eine schriftliche Bestätigung vorliegen habe.
Falls ich diese nicht bekomme, bleibt es bei Anwalt, Klage und Strafanzeige.
Habe eine gute Rechtschutzversicherung.
Gruß
R. U.
Habe heute nochmals mit der BEV telefoniert. Die Korrekturen sollen wie gefordert demnächst eintreffen. Die Preiserhöhungen für laufende Verträge die eine Preisgarantie haben waren angeblich ein Fehler. Es soll auch ein Entschuldigungsschreiben dazu an die Kunden gesendet werden. Warum die BEV den angeblichen Fehler der Preiserhöhungen für Kunden die eine Preisgarantie haben nicht öffentlich kommuniziert ist für mich nicht nachvollziehbar.So könnten die Beschwerden reduziert und das BEV Personal der Hotline entlastet werden. Dann würde auch weniger neue potentielle Kunden vor einen Vertragsabschluss absehen und Vertrauen dazu gewinnen. Seltsam auch das Verivox und Check24 die BEV rausgenommen haben. Für mich macht das ganze weiterhin einen sehr unglaubwürdigen Eindruck. Falls das nicht so umgesetzt wird und mir die Unwahrheit gesagt worden ist bleibe ich bei meiner Haltung. Dann werden wir über den Anwalt eine Klage einreichen und wie schon angekündigt Strafanzeige erstatten.
Gruß
R. U.
Die Kündigung zum 31.1.19 hat BEV noch nicht zurückgenommen bzw. die richtigen Kündigungstermine bestätigt. Heute wiederholt mit BEV Hotline gesprochen und meine Forderungen erklärt. Ich habe nicht zum 31.1.19 gekündigt. Das hat die BEV ohne Aufforderung gemacht und sogar den neuen Lieferanten per Mail informiert damit der seinen Starttermin zur Belieferung vorzuziehen kann. Ich bestehe gegenüber der BEV weiterhin auf Einhaltung der Verträge und Lieferung für Strom und Gas für 12 Monate.
Der neue Lieferant wird den Termin nicht vorziehen, somit kann BEV 12 Monate wie vereinbart liefern bzw. einhalten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit zwei neuen Briefen vom 04.01.19 wurden die Preiserhöhungen von BEV für Strom und Gas nun als gegenstandslos bezeichnet.
Die Kündigung zum 31.1.19 hat BEV noch nicht zurückgenommen bzw. die richtigen Kündigungstermine bestätigt.
Heute am 10.01.19 habe ich wiederholt mit der BEV Hotline gesprochen und meine Forderungen zum vierten Mal erklärt.
Ich habe nicht zum 31.1.19 gekündigt, Ich habe Ihnen einen Einspruch zur Preiserhöhung per Einschrieben gesendet. Die Kündigung zum 31.01.19 hat die BEV ohne Aufforderung von mir oder meinem neuem Lieferanten selbst gemacht und sogar den neuen Lieferanten per Mail informiert damit der seinen Starttermin zur Belieferung vorziehen kann.
Der neue Lieferant wird den Termin aber nicht vorziehen bzw. hat der neue Lieferant das Rückgängig gemacht. Es bleibt bei den Kündigungsterminen gegenüber der BEV die der neue Lieferant ordentlich nach 12 Monaten BEV Lieferleistung eingereicht hatte. Somit kann BEV für 12 Monate wie vertraglich vereinbart liefern bzw. den Vertrag einhalten.
Erst nach 12 Monaten BEV Lieferzeit wird der neue Lieferant Stadtwerke Bochum die Belieferung für Gas und Strom übernehmen.
Ich bestehe gegenüber der BEV weiterhin auf Einhaltung der Verträge und Lieferung für Strom und Gas für volle 12 Monate.
Danach Auszahlung des Neukundenbonus für Gas und Strom.
Sollten die Bestätigungen der angeblichen Kündigungen für den 31.01.19 nicht zurückgenommen werden bzw. nicht die richtigen Kündigungstermine seitens BEV bestätigt werden, werde ich gegen BEV Strafanzeige wegen Betruges erstatten.
Zusätzlich werde ich über meinen Anwalt eine Schadenersatzklage gegen BEV einreichen.
Alle Kosten die aus Übergang in die Gas und Strom Grundversorgung entstehen und natürlich die Kosten für Anwalt und Gericht die meine Versicherung erstmal übernimmt werden wir natürlich gegenüber BEV geltend machen.
Wir werden auch die Schlichtungsstelle Energie einschalten und das gesamte Vorgehen der BEV über Reclabox und anderen Möglichkeiten veröffentlichen.
Die gesamte Kommunikation und der zeitliche Ablauf wurde ordentlich zur Beweissicherung sichergestellt.
Bestätigen Sie die richtigen Kündigungstermine und zahlen Sie nach Ablauf der 12 Monate für die Strom und Gas Verträge den Neukundenbonus aus!
Gruß
R. Unkart
Am Telefon wird von den Mitarbeitern immer wieder eine Korrektur versprochen. Doch es passiert nichts.
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns liegt nun der Schriftverkehr der BEV vom 21.12.18, der wegen der Abmeldung und des Vorziehens der Liefertermine von BEV für Gas und Strom an die Stadtwerke Bochum ging vor.
In diesem Schriftverkehr teilen Sie am 21.12.18 (drei Tage nach Zustellung der Preiserhöhung) den Stadtwerken Bochum mit, dass Sie für unsere Lieferstellen schon zum 31.01.19 die Abmeldung wegen des Sonderkündigungsrechts durchgeführt haben. Darin fordern Sie auch die Stadtwerke Bochum auf die Lieferstellen zum 01.02.2019 mit E03 Lieferantwechsel anzumelden.
Die Stadtwerke Bochum hatte uns gegenüber vorher schon den Wechsel für Strom und Gas mit Liefertermin Start Gas 08.03.19 und Strom 14.03.19 bestätigt und entsprechend meiner Wunschtermine die Verträge gegenüber BEV so gekündigt das 12 Monate Vertragslaufzeit/Lieferzeit gegenüber BEV eingehalten werden. Der Wechselprozess wurde ordnungsgemäß über Verivox eingeleitet und bestätigt. Zusätzlich hat die BEV aufgrund meines Einspruchs zur Preiserhöhung wegen Preisgarantie die Preiserhöhung schriftlich als gegenstandslos erklärt.
Somit ist auch kein Sonderkündigungsrecht relevant und es wurde auch keine Sonderkündigung meinerseits bzw. seitens der Stadtwerke Bochum durchgeführt.
Anhand des Schriftverkehrs und der einzelnen Termine der gesamten Kommunikation ist die Beweislage eindeutig.
Fakten:
1. Der Wechsel zu den Stadtwerken Bochum für Strom und Gas wurde mit Start Termin Gas 08.03.19 und Strom 14.03.19 bestätigt und der Wechselprozess korrekt für die genannten Termine über die Netzbetreiber und BEV durchgeführt.
2. Der Schriftverkehr der BEV vom 21.12.18 belegt das die BEV die Lieferstellen zum 31.01.19 seitens BEV abgemeldet worden sind. Zu dieser Zeit war der Wechselprozess aber schon seitens Stadtwerke Bochum mit meinen Wunschterminen die eine Einhaltung der 12 Monate BEV Lieferzeit berücksichtigen durchgeführt.
3. Der BEV liegt keine Sonderkündigung seitens Stadtwerke Bochum bzw. meinerseits vor.
Es wurde meinerseits ein Einspruch zur Preiserhöhung, der klar belegt das ich den Vertrag weiterhin bedienen werde an die BEV gesendet.
Die BEV hat mit dem vorliegendem Schriftverkehr wohl versucht die schon durchgeführte Kündigung (Siehe Punkt 1 Wechsel) termintechnisch für eine Sonderkündigung auszulegen und hat die Stadtwerke Bochum schriftlich aufgefordert die Liefertermine vorzuziehen. Es wurden direkt drei Tage nach Zustellung des Schreibens der Preiserhöhung die Lieferstellen seitens BEV zum 31.01.19 abgemeldet.
4. Die Preiserhöhung wurde dann seitens BEV wegen vertraglich vereinbarter Preisgarantie und Einspruch als gegenstandslos erklärt. Somit ist auch kein Sonderkündigungsrecht gegeben. Die BEV hätte die Abmeldung zum 31.01.19 nicht durchführen dürfen.
Hiermit fordere ich die BEV auf für Strom die Wiederanmeldung für den Zeitraum 01.02.19 bis 13.03.19 und für Gas für den Zeitraum 01.02.19 bis 07.03.19 durchzuführen.
Damit wäre dann sichergestellt, dass die vertragliche Laufzeit von 12 Monaten seitens BEV eingehalten wird. Ich bestehe gegenüber der BEV weiterhin auf Einhaltung der Verträge und Lieferung für Strom und Gas für volle 12 Monate. Danach Auszahlung des Neukundenbonus für Gas und Strom.
Zusätzlich erwarten wir das die BEV die Kündigungsbestätigungen für den 31.01.19 zurückzieht bzw. korrigierte Kündigungsbestätigungen für Gas zum 07.03.19 und Strom zum 13.03.19 bereitstellt.
Die Stadtwerke Bochum werden wie von mir über Verivox beauftragt und geplant die Lieferungen für Gas zum 08.03.19 und Strom 14.03.19 aufnehmen und keine Termine vorziehen.
Falls die BEV sich nicht dazu bereiterklärt die Forderungen bzw. Korrekturen umzusetzen, wird es
zu den schon mehrfach angekündigten Konsequenzen führen.
Die Rechtslage bzw. Beweislage ist eindeutig, hier kann die BEV einen Rechtsstreit nur verlieren.
Betroffene Verträge:
BEV Energie Gas \ Kunden-Nummer 1031972 \ Vertrags-Nummer 898419
BEV Energie Strom \ Kunden-Nummer 1032650 \ Vertrags-Nummer 899290
Gruß
R. Unkart