518 Views | 28.12.2018 | 21:10 Uhr
geschrieben von Rolf Gerlach

Amazon.de (Luxemburg)

Unbestellte Ware durch Amazon erhalten

Ich erhalte schon seit Monaten unaufgefordert und unbestellte Ware durch den Versender Amazone. E-Mails an den Geschäftsführer blieben unbeantwortet.

SCHLAGWORTE

Die Hotline Amazon rät im ersten Schritt zur Vernichtung der Ware auf – auf Rückfrage bei der Polizei über die Rechtmäßigkeit dieser Aussage hin schicke ich diese Waren immer an Amazone zurück. Der Polizist sagte mir, ich hatte für eine lange Zeit eine Aufbewahrungspflicht, weil der Adressat lange Zeit diese Herausgabe der Ware fordern kann.

Die stets bemühten Service-Mitarbeiter versprechen, sich darum zu kümmern und wollen dies stets an die weiteren Abteilungen weitergeben und versprechen, dass diese sich melden.

Es passiert aber nichts. Jedenfalls nichts Sichtbares für mich. Ich bekomme weiterhin Pakete.

Der Amazon-Mitarbeiter wurde von mir aufgefordert, diese alte Adresse im Kundenstamm zu sperren. Ich hatte meinen Namen nebst einem zusätzlichen Namen in der ersten Adress-Zeile bereits geändert, die Pakete kommen weiterhin auf die alte, ungeänderte Adresse.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Amazon.de: Sperrung der Verkäufer - Entschädigung für Aufwand


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


29.12.2018 | 09:13
von Rolf Gerlach | Regelverstoß melden
Erst einmal Danke für die Antwort. Ich habe jedoch ein Amazon Konto (deshalb auch den Absatz mit der Namensänderung von [Vorname Nachname] auf Vorname1 Nachname / Vorname2 Nachname). In meinem Amazon-Konto tauchen jedoch diese nicht bestellten Waren auf. Amazon als Dienstleister wird jedoch benutzt, um von einem beliebigen Verkäufer mir Dinge zu schicken. Es wird auch immer die alte, ungeänderte Adresse mit unterschiedlichen Formfehlern verwendet. Amazon ist beim ersten Fall (Oktober 2018) erst [eventuell] tätig geworden, nachdem ich DREI Sendungen erhalten habe und diese zurückschicken wollte. Für mich klingt die Information von dem Polizisten jedoch plausibel. Können Sie vielleicht mehr dazu sagen?

Mit Adressat meinte ich den Versender / Eigentümer der Ware. Da hatte ich mich unverständlich ausgedrückt.

29.12.2018 | 09:55
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Wer bestellt und bezahlt denn die Waren? Dass muss Amazon ja wissen. Schließlich wird bei Versand auch die gewählte Zahlungsart des Bestellers belastet. Haben sie mal in dieser Richtung nachgefragt?

Da sie nicht wissen können, ob es sich eventuell um eine irrtümlicherweise Zusendung handelt (und dann der § 241a Abs. 2 BGB greift), würde ich die Ware nicht einfach entsorgen, sondern Amazon benachrichtigen und die Ware zur Abholung bereithalten. Nach einer angemessenen Frist zur Abholung können sie danach die Waren aber entsorgen (oder auch selbst nutzen).

29.12.2018 | 10:13
von Rolf Gerlach | Regelverstoß melden
Amazon wollte von mir exakt die Zahlen unter den beiden Scan-Codes haben, um den Versender zu identifizieren und hat versprochen, dass ich von DIESEM keine unbestellte Ware mehr erhalten würde. Da aber diese Shops schneller erzeugt werden, wie AMAZON das kontrollieren kann, nützt mir dieses nichts. Aus datenschutzrechlichen Gründen kann / darf Amazon mir das nicht sagen, wer das ist. Jedoch verstehe ich nicht, wieso denn dieser Versender mir etwas schicken darf. Sind da nicht auch datenschutztechnische Regeln verletzt worden?

Zur Vervollständigung. Namensänderung betrifft nur die Lieferadresse, damit eindeutig erkennbar ist, dass das die neue Lieferadresse ist.

19.01.2019 | 18:00
von Rolf Gerlach noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Amazon hat sich bis heute nicht gemeldet. Habe aber auch keine weiteren Pakete erhalten. Reclabox schrieb jedoch, dass Amazon keine Beschwerden von Reclabox annimmt. Das spricht nicht unbedingt für Amazon meiner Meinung nach. Ein Unternehmen, was keine Kritik von aussen annimmt. Ist wohl typisch für diesen Konzern.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!