Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 156 Views | 31.12.2018 | 09:22 Uhr
geschrieben von Ingo Gollasch

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Kündigungsbestätigung trotz Kündigung zum 31.01.19

Bestell-/Kundennummer: 935278

Am 21.12.2018 erhielt ich ein Schreiben der BEV, das auf den 15.12.2018 datiert war. In diesem Schreiben kündigte die BEV neben einer Erhöhung des Arbeitspreises um 0,82 ct. /kWh an, ab dem 01.02.2019 den monatlichen Grundpreis für die Gasversorgung von 9,19 Euro auf 29,64 Euro zu erhöhen. Der monatliche Abschlag für meinen Gasvertrag soll von 88,00 Euro auf 125,00 Euro erhöht werden.

SCHLAGWORTE

Ich habe noch am 21.12.2018 per E-Mail, sowie per Einwurfeinschreiben von meinem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Leider war es mir nicht möglich, zusätzlich per Fax zu kündigen, da mein Faxgerät zu dem Gerät der BEV keine Verbindung herstellen konnte. Da ich bisher keine Antwort erhielt, teile ich Ihnen hier nochmals mit:

Sie haben angekündigt, dass Sie die Gaspreise zum 01.02.2019 erhöhen werden. Ich mache daher von meinem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den Gasliefervertrag, mit der Vertragsnummer 806668, Kundennummer 935278 zum 31.01.2019.

Sollten Sie meine Kündigung weiter ignorieren und versuchen, mich gegen meinen Willen in dem Vertrag festzuhalten, werde ich mich an die Schlichtungsstelle wenden. Ich scheue mich auch nicht davor, rechtliche Schritte gegen Ihr Unternehmen einzuleiten.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Unverzügliche Bestätigung der Sonderkündigung zum 31.01.2019


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.12.2018 | 09:22
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


03.01.2019 | 14:09
von Ingo Gollasch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Abgesehen von der automatisierten Antwort keinerlei Reaktion der BEV.

Mein Einwurfeinschreiben befindet sich übrigens seit dem 21.12.2018 in Zustellung. Keine Ahnung, wie sie das hinbekommen haben, aber da ich nicht der einzige mit diesem Problem bin, hat das wohl Methode. Auf mich wirkt das alles jedenfalls äußerst dubios und unseriös.

Sollte ich bis zum 08.01.2019 noch nichts von der BEV gehört haben, werde ich die Angelegenheit an die Schlichtungsstelle weitergeben.

Eine Strafanzeige gibt es wohl auch noch obendrauf.

Ich lasse mir das nicht gefallen.


03.01.2019 | 18:02
von Michael Ney | Regelverstoß melden
Ist bei mir das gleiche Problem. Da der Status der Sendungsverfolgung seit Tagen gleich bleibt habe ich heute beim ePost-Service erfahren, dass mein Einschreiben-Einwurf seit 29.12.2018 bei der BEV angeliefert wurde, und innerhalb von 7 Werktagen von BEV gegenüber der Post der Empfang des Einschreiben-Einwurf-Briefes bestätigt werden muss. Diese Frist ist am kommenden Dienstag erreicht. Also abwarten.

04.01.2019 | 21:43
von Ingo Gollasch | Regelverstoß melden
Immerhin zeigt mir der Sendungsstatus auf der Seite der Deutschen Post jetzt an, dass meine Kündigung am 22.12.2018 ausgeliefert wurde.

Allerdings noch immer keine Reaktion der BEV.

05.01.2019 | 18:31
von Ingo Gollasch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute erhielt ich meine Kündigungsbestätigung der BEV.




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