BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Keine Kündigungsbestätigung trotz Kündigung zum 31.01.19
Bestell-/Kundennummer: 935278
Am 21.12.2018 erhielt ich ein Schreiben der BEV, das auf den 15.12.2018 datiert war. In diesem Schreiben kündigte die BEV neben einer Erhöhung des Arbeitspreises um 0,82 ct. /kWh an, ab dem 01.02.2019 den monatlichen Grundpreis für die Gasversorgung von 9,19 Euro auf 29,64 Euro zu erhöhen. Der monatliche Abschlag für meinen Gasvertrag soll von 88,00 Euro auf 125,00 Euro erhöht werden.
Ich habe noch am 21.12.2018 per E-Mail, sowie per Einwurfeinschreiben von meinem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Leider war es mir nicht möglich, zusätzlich per Fax zu kündigen, da mein Faxgerät zu dem Gerät der BEV keine Verbindung herstellen konnte. Da ich bisher keine Antwort erhielt, teile ich Ihnen hier nochmals mit:
Sie haben angekündigt, dass Sie die Gaspreise zum 01.02.2019 erhöhen werden. Ich mache daher von meinem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den Gasliefervertrag, mit der Vertragsnummer 806668, Kundennummer 935278 zum 31.01.2019.
Sollten Sie meine Kündigung weiter ignorieren und versuchen, mich gegen meinen Willen in dem Vertrag festzuhalten, werde ich mich an die Schlichtungsstelle wenden. Ich scheue mich auch nicht davor, rechtliche Schritte gegen Ihr Unternehmen einzuleiten.
31.12.2018 | 09:22
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Mein Einwurfeinschreiben befindet sich übrigens seit dem 21.12.2018 in Zustellung. Keine Ahnung, wie sie das hinbekommen haben, aber da ich nicht der einzige mit diesem Problem bin, hat das wohl Methode. Auf mich wirkt das alles jedenfalls äußerst dubios und unseriös.
Sollte ich bis zum 08.01.2019 noch nichts von der BEV gehört haben, werde ich die Angelegenheit an die Schlichtungsstelle weitergeben.
Eine Strafanzeige gibt es wohl auch noch obendrauf.
Ich lasse mir das nicht gefallen.
Allerdings noch immer keine Reaktion der BEV.