H&M Hennes & Mauritz B.V. & Co.KG (Hamburg)
Toilettengang für Kleinkind verweigert
Bei unserem letztens Besuch im H&M in Wasserburg am Inn bezahlten wir die ausgesuchte Ware. Anschließend sagte meine 2,5-jährige Tochter, dass sie dringend auf die Toilette müsse. Wir fragten die Kassiererin, ob das möglich ist. Diese verweigerte meiner Tochter den Toiletten-Gang mit der Aussage, sie hätten keine Toiletten im Haus. Wir sollen bis zur gegenüberliegenden Tankstelle gehen? Mit einem Kind, das gerade lernt, ohne Windel auszukommen?
Was ist das für ein Geschäft, in dem keine Toilette angeboten wird? Wenn schon keine Kundentoiletten vorhanden sind, dann bitte die der Mitarbeiter! Bei ALDI, ein paar Wochen davor, war das gleiche Thema überhaupt kein Problem. Uns wurde sofort die Mitarbeiter-Toilette angeboten!
Nachdem wir das Geschäft im Eiltempo verlassen hatten, fragten wir im angrenzenden Sportgeschäft Hervis nach einer Toilette. Dort die gleiche Aussage-nur mit dem Hinweis der Kassiererin, sie dürfen keine Toilette anbieten, auch nicht für ein Kind!
Was soll man dazu noch sagen.
Sie? Mit Sicherheit nicht, Sie werden sich höchstens wieder aufblasen.
Es zahlt die Firma und im Zweifelsfalle der Mitarbeiter der Sie reingelassen hat.
Konnten Sie meine Erklärung soweit verstehen und wissen jetzt, warum man Ihren Klo-Wunsch im nächsten Geschäft eine Absage erteilen musste?
Übrigens habe ich zweimal Nachwuchs. Wenn die Zeit in der Stadt nicht abschätzbar war, wurde, nach Erklärung fürs Kind, ausnahmsweise halt doch Windeln angezogen.
Selbstverständlich kann jedes Kaufhaus oder Geschäft selbst entscheiden, ob sie eine Kundentoilette anbieten. Geschäfte wie Karstadt und Co. haben eine solche ja bereits immer.
H&M möchte ganz offensichtlich auf diesen Kundenservice verzichten. Ich in ihrer Situation würde daraus schlussfolgern, dass H&M dann auch auf mich und mein Geld verzichten möchte. Und diesem Wunsch würde ich dann auch gerne entsprechen und zu Händlern wechseln, die kundenfreundlicher sind.
Jedenfalls gut, dass sie ihren Unmut öffentlich machen. Dies erhöht den Druck auf diese Unternehmen.
Die ab 2017 geltende Neuregelung kannte ich bisher nicht. Aber gut zu wissen, danke für den Hinweis. Allerdings halte ich von Zwang rein gar nichts. Ein kundenfreundliches Unternehmen braucht dafür kein Gesetz.