Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 1326 Views | 31.12.2018 | 11:25 Uhr
geschrieben von O. O.

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Preisanpassung trotz Preisgarantie bis 20.06.2019

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 1265691 Vertragsnummer 1104065

Kundennummer 1265691

SCHLAGWORTE

Vertragsnummer 1104065

Schreiben vom 15.12.2018 BEV Energie.

Preisanpassung ab 01.02.2019

Arbeitspreis 25,48 Cent/kWh auf 29,5 Cent/kWh

Grundpreis 14,32 Euro/Monat auf 36,46 Euro/Monat

Mehrere E-Mails und Faxe seit dem 21.12.2018 dort hingesendet. Bisher keinerlei Reaktion. Noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung.

Inhalt:

- Einspruch gegen irreguläre Preisanpassung wegen Preisgarantie

- Kündigung zum 01.02.2019 im Falle das Sie die Preisanpassung nicht zurücknehmen

- Verbraucherbeschwerde

- u. v.m.

Auch Einschreiben per Rückschein am 24.12.2018 dort hingesendet. Nimmt Niemand entgegen!

Ein Fax dort hinzuschicken, ist zu 99% nicht möglich. Ein reines Glücksspiel. Selbst mitten in der Nacht. Alternativfaxnummer wird nicht vom Kundenservice weitergegeben. Bei allen anderen Banken, Versicherungen bekommt man wenigstens ein paar Sekunden später eine Eingangsbestätigung. In dieser steht dann auch z. B. das, dass 5 Werkstage dauern kann. So etwas würde mir ja schon reichen.

Die blocken einfach alles ab. Für mich hat das schon illegale Züge.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Eingangsbestätigung aller E-Mails, Faxe und Einschreiben / Rücknahme der Preisanpassung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.12.2018 | 11:25
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (7)


02.01.2019 | 23:20
von O. O. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher kein Brief, Email, Fax oder Anruf von BEV erhalten.
EInschreiben/Rückschein RR648728718DE hat immer noch Status: "Die Sendung wurde am 24.12.2018 eingeliefert und befindet sich in der Zustellung. " Das wird seit dem 24.12.2018 so angezeigt.


03.01.2019 | 18:47
von O. O. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immer noch nichts erhalten. Einschreiben immer noch im gleichen Status


04.01.2019 | 10:22
von Ingo Gollasch | Regelverstoß melden
Sie sollten besser zum 31.01. kündigen, nicht zum 01.02.

04.01.2019 | 19:52
von O. O. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ein kleiner Lichtblick. Heute ist der Sendungsstatus meines Einschreibens: "Die Sendung wurde am 27.12.2018 ausgeliefert. "
Von BEV aber immer noch nichts gehört.


05.01.2019 | 13:19
von O. O. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute Rücksendeschein auch physisch erhalten. Weiterhin von BEV Brief erhalten. Preisanpassung wird zurückgenommen. Alle Preise wie bisher. Monatlicher Abschlag bleibt auch so.
Jetzt erst einmal abwarten ob die nächste Rate wie bisher abgebucht wird. Wenn ja, werde ich den Fall als gelöst melden.


16.01.2019 | 07:09
von O. O. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Melde diese Beschwerde als gelöst sobald die nächste Lastschrift im Februar die übliche ist, und nicht wie die im Preisanpassungsschrieb angekündigte.


30.01.2019 | 07:17
von O. O. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Diese Beschwerde ist gelöst. Ich habe ein Schreiben per Post erhalten. In dem Schreiben wurde die Preisanpassung zurückgenommen.




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