BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
BEV Preiserhöhung für Strom über 42% trotz Preisgarantie
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 828456
BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (Deutschland) hat die Strompreise trotz einer Preisgarantie für 12 Monate bis zum 01.03.2019 um über 42% zum 01.02.2019 erhöht. Exakt einen Monat vor Ablauf der 12-monatigen Preisbindung
Mit Schreiben vom 18.12.2018 (Poststempel) haben Sie den Arbeitspreis von 23,77 Cent/kWh um 3,85 Cent/kWh auf 27,62 Cent/kWh und den Grundpreis von 26,74 Euro/Monat um 37,42 Euro/Monat auf 64,16 Euro/Monat erhöht.
Eine Preiserhöhung ist gem. Ihrer AGB Punkt 5.9 nur für Änderungen der Umsatzsteuer, der Konzessionsabgabe, der EEG-Umlage, der KWKG-Umlage, der Offshore-Umlage, der Umlage für abschaltbare Lasten und der Strom-NEV-Umlage bzw. für Preisanpassungen aufgrund von Neueinführung von Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten. Belastungen rechtens.
Ihr gewählter Umfang der Preiserhöhung ist davon nicht abgedeckt.
03.01.2019 | 17:23
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
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