primastrom GmbH (Berlin)
Mitnahme bisheriger Vertrag wg. Umzug = Neuer Vertragsabschluss?
Bestell-/Kundennummer: KundenNr: 7890017902
Ich habe den Stromvertrag mit primastrom zum 08.01.2019 ordentlich gekündigt. Eine Kündigungsbestätigung habe ich erhalten.
Wegen Umzugs im August 2018 habe ich den bisher laufenden Stromvertrag auf die neue Verbrauchsstelle umgemeldet. Laut Nr. 2.6. der AGB hat der Kunde primastrom den Umzug vorher anzuzeigen und die genaue Wohnanschrift mitzuteilen. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist nur möglich, wenn die Belieferung an der neuen Abnahmestelle nicht möglich ist. In meinem Fall ist die Belieferung möglich, sodass ich eine Bestätigung erhielt.
Telefonisch teilte man mir mit, dass Vertragsende nun nicht mehr der 08.01.2019 sei. Der Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten beginne mit dem Umzug und der Belieferung an der neuen Verbrauchsstelle erneut zu laufen.
Die Mitnahme eines bestehenden Vertrags führt also zum Abschluss eines neues Vertrags? Sicher nicht. Beim Ausfüllen des Umzugsformulars wurde an keiner Stelle darauf hingewiesen. Auch in den AGB findet sich hierzu nichts. Im Übrigen wäre eine solche Bestimmung ohnehin eine unangemessene Benachteiligung, die unwirksam ist.
Vertragsmitnahme heißt, dass der Kunde mit dem Umzug seinen alten Stromliefervertrag inkl. Konditionen wie Restlaufzeit, Arbeits- und Leistungspreis und weiteren Produktmerkmalen an die neue Adresse/Verbrauchsstelle mitnehmen kann.
Damit endet der Vertrag nicht 24 Monate ab Umzug, sondern - entsprechend des mitgenommenen Vertrags - am 08.01.2019.
Ich bitte primastrom daher mir erneut eine Kündigungsbestätigung zum 08.01.2019 schnellstmöglichst - spätestens jedoch zum 08.01.2019 - gerne vorab per E-Mail, zukommen zu lassen. Andernfalls werde ich unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, das Vertragsende gerichtlich feststellen lassen und Schadensersatzansprüche geltend machen.
Mit freundlichem Gruß
Kunden-Nr.: 7890017902