Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 104 Views | 06.01.2019 | 20:14 Uhr
geschrieben von Mathias Scherer

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Reaktion auf Widerspruch Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: Vertrag 680040

Ihr Schreiben vom 15.12.2018 / Eingang bei mir am 21.12.2018

SCHLAGWORTE

Telefax nicht möglich, da Faxnummer anscheinend deaktiviert. / Einwurfeinschreiben ging ebenfalls raus, immer noch in Zustellung?

E-Mail auch über Kontaktformular am 04.01.2019

Telefonat am 04.01.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich mit Ihnen eine Preisgarantie bis 28.02.2019 vereinbart habe, kann ich Ihrer Forderung zur Anpassung der Preise nicht entgegenkommen.

Die eingeschränkte Preisgarantie sah u. a. vor, die Preise nur dann erhöhen zu können, wenn sich Preisbestandteile ändern, welche hoheitlich festgelegt oder staatlich veranlasst sind.

Die größte Änderung betrifft u. a. den Grundpreis, welcher eigenverantwortlich von Ihnen festgelegt wird. Weiterhin haben Sie nicht ausreichend dargelegt, welche hoheitlichen festgelegten oder staatlich veranlassten Preise sich in welcher Form verändert haben.

Und zum dritten ging Ihr Schreiben am 21.12.2018 bei mir ein. Somit sind die in der AGB genannten 6 Wochen Vorlaufzeit nicht eingehalten.

Schlussfolgerung:

Die Preisgarantie hat für mich weiterhin in der bisherigen Form bis 28.02.2019 Gültigkeit. Der Vertrag ist sodann sowieso gekündigt. Zum weiteren entziehe ich Ihnen den Lastschrifteneinzug ab dem 15.01.2019. Dies bedeutet, dass ich die Abschlagszahlung für Februar, Anfang Februar 2019 an Sie überweisen werde.

Abbuchungen nach dem 15.01.2019 werden ohne weitere Kontaktaufnahme meinerseits, auf Ihre Kosten zurückgebucht. Sollten Sie an Ihrer Preisanpassung festhalten, werde ich ein Schlichtungsverfahren einleiten, welches mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein wird.

Achso, bzgl. der in den AGB aufgeführten 5,00 Euro Bearbeitungspauschale bei Überweisung pro Monat verweise ich auf die Zahlungsdienstrichtlinie der EU, welche gesonderte Gebühren für Verbraucher (auch kostendeckende Aufschläge) verbietet. Auch hier, sollte dieser Punkt in der Jahresabrechnung auftauchen, wird ein Schlichtungsverfahren eingeleitet.

Vertragsnummer 680040

Kundennummer 7XXX75

Zählernummer 3XXX40

Freundliche Grüße
Mathias Scherer

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Noch nicht endgültig feststehend


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.01.2019 | 21:02
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


09.01.2019 | 22:15
von Mathias Scherer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


17.01.2019 | 06:13
von Mathias Scherer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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