Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 198 Views | 11.01.2019 | 12:29 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1879611

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Guthaben u. Bonus trotz mehrfacher Reklamation nicht überwiesen

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 631525, Kundennummer 736158

1.) Mein Guthaben aus der Jahresabrechnung vom 19.09.18 wurde bis heute (05.01.19) nicht überwiesen. Gleiches gilt für den Erstwechslerbonus.

Erste Reklamation meinerseits erfolgte am 29.10.18.

Zweite Reklamation (schriftlich) mit Fristsetzung meinerseits am 28.11.18.

Dritte Reklamation telefonisch ca. Mitte Dezember. - Hotline-Mitarbeiter versprach, beide Zahlungsanweisungen noch einmal anzustoßen. Bis dato ohne Ergebnis.

Im Übrigen sagte der Hotline-Mitarbeiter am Telefon: "Beschwerden interessieren mich nicht".

2.) Preisanpassungen zum 1.2.19:

Die angekündigte Erhöhung des Arbeitspreises um 15,5% (!) und beim Grundpreis um 167% (!) haben mir ein Sonderkündigungsrecht zum 31.01.19 ermöglicht, welches ich gerne annahm. (Meine Kündigung wurde bereits bestätigt.)

Derartige Preisanpassungen stehen bei Weitem nicht mit angeblichen Preisänderungen auf dem Strommarkt bzw. bei den Netznutzungsentgelten im Einklang.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstattung des längst überfälligen Guthabens (72,81 Euro) sowie Überweisung des Erstwechslerbonus (30,00 Euro)


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


11.01.2019 | 17:53
von ReclaBoxler-1879611 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aktualisierung zu Punkt 1.) meiner Beschwerde:

a) das hier angesprochenen Guthaben (72,81 EUR) und der Erstwechslerbonus (30 EUR) wurden am 8.1.19 endlich überwiesen.

b) diese Beschwerde ergänzend fordere ich des Weiteren die Rückzahlung des zwölften, von BEV abgebuchten, aber in der Jahresabrechnung NICHT berücksichtigten Monatsabschlags in Höhe von 126 EUR, zahlbar bis 21.1.19 (Fristsetzung erfolgte meinerseits bereits per Email an BEV am 7.1.19)

c) die laufende Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie (Az. 302/19) wurde bzgl. a) und b) entsprechend aktualisiert.

d) weiter wird gefordert: Abmahnung/Rüge seitens der Schlichtungsstelle und/oder Bundesnetzagentur ggü. BEV Energie hinsichtlich des Qualitätsmanagements und des Abrechnungswesens, nebst Aufforderung, das Abrechnungswesen bei BEV nachweislich und nachhaltig in einen fehlerfreien Zustand zu bringen, ggf. unter Androhung des Entzugs der Zulassung als Energieversorger.


18.02.2021 | 14:21
von ReclaBoxler-1879611 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
BEV insolvent, Insolvenzverfahren läuft.




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