Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 591 Views | 08.01.2019 | 08:57 Uhr
geschrieben von Thomas Stellmach

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Sonderkündigungsrecht ausgeübt, BEV reagiert nicht auf Kündigung

Bestell-/Kundennummer: KDNr. 882977

Am 18.12.2018 wurde mir ein Schreiben der BEV Energie vom 15.12.2018 mit einer Preiserhöhung von über 65 % ab dem 01.02.2019 zugestellt. Daraufhin habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und die Kündigung am 18.12.2018 per E-Mail und per Einschreiben mit Rückschein an die Fa. versandt.

Bis heute, 07.01.2019 ist bei mir keine Bestätigung der Kündigung eingegangen. Nach etlichen Versuchen die Fa. telefonisch zu erreichen, wurde von einem anscheinend unwissenden Mitarbeiter meine Daten nochmals aufgenommen. Anscheinend geht es nicht nur mir so, im Internet, besonders im Bewertungsprotal Trustpilot finden sich hunderte andere verärgerte Kunden. Es ist eine Frechheit wie mit Kunden seitens der Firma umgegangen wird.

Weiteres Vorgehen von mir:

Ich warte nun noch auf eine Kündigungsbestätigung, sollte diese bei mir nicht eingehen, werde ich mich juristisch vertreten lassen und mein Recht ggf. einklagen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Bestätigung meiner Kündigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.01.2019 | 08:57
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (4)


08.01.2019 | 16:07
von Max Maier | Regelverstoß melden
Da die Beschwerden in den letzten Wochen extrem angestiegen sind und BEV in den nächsten Tagen im ewigen Ranking der Reclabox Platz 3 erreichen wird, besteht doch langsam der Verdacht das hier eine Insolvenz verschleiert wird. Es macht ja sonst keine Sinn, seinen Ruf komplett für alle Zeit an die Wand zu fahren, denn das Internet vergisst nie etwas. Eventuell wäre es mal an der Zeit, zu schauen wo das Geld der BEV hinfließt und dort an diesen Enden den eigen Frust los zu werden.

11.01.2019 | 13:59
von Thomas Stellmach noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es liegt bis dato noch keine Kündigungsbestätigung vor. Zudem bekam ich am 11.01.2019 eine falsche Abrechnung für das Jahr 2018. Hier wurde neben falschen Grundpreis und Arbeitspreis auch der Neukundenbonus von 15 % nicht berechnet. Mein gesamter Vorgang wurde inzwischen an einen Rechtsanwalt übergeben.


18.01.2019 | 14:58
von Thomas Stellmach noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Werde mittlerweile anwaltlich vertreten


22.02.2019 | 18:44
von Thomas Stellmach endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma ist in Insolvenz gegangen




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
BEV Bayrische Energievers...: Überzogene Abschläge
BEV Bayerische Energiever...: Mein Guthaben wird nicht ausbezahlt
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken: