Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 213 Views | 09.01.2019 | 09:29 Uhr
geschrieben von Daniela J.

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Guthaben nicht ausbezahlt und widerrechtliche Abbuchung vom Konto

Bestell-/Kundennummer: 520208

Sehr geehrte Damen und Herren,

das von Ihnen am 26.10.2018 errechnete Guthaben in Höhe von 375,32 Euro habe ich trotz mehrmaliger Anrufe und E-Mails bei Ihnen bis heute nicht erhalten.

Des Weiteren trotz erfolgter Kündigung buchen Sie weiter von meinem Konto Beträge in Höhe von 176,00 Euro ab.

Wie bereits am 19.12.2018 schriftlich via Einschreiben angekündigt, wende ich mich nun an die Schlichtungsstelle und darauffolgend an einen Anwalt.

Ich fordere Sie auf, unverzüglich, da die Frist bereits verstrichen ist und Sie sich in Verzug befinden auf

375,32 Euro Guthaben

zzgl. 176,00 Euro widerrechtlich abgebuchten Abschlag

auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Unverzügliche Erstattung in Höhe von 551,32 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.01.2019 | 09:29
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


12.01.2019 | 10:09
von Daniela J. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.01.2019 | 10:40
von Daniela J. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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