196 Views | 09.01.2019 | 20:29 Uhr
geschrieben von Simone Schröder

brillen.de (Wildau)

Brillengestell 3-mal aufgeplatzt

Bestell-/Kundennummer: 660678

Brillen.de verweigert den Rücktritt vom Kaufvertrag trotz mehrfach aufgetretener Sachmängel und vergeblicher Reparaturversuche

Im Oktober 2017 habe ich bei brillen.de eine Brille gekauft. Gleich beim ersten Aufsetzen kam ich mit der Sehstärke nicht zurecht, doch ich sollte mir etwas Zeit nehmen, um mich an die neue Stärke zu gewöhnen. Zeit half mir hierbei jedoch nicht, stattdessen konnte ich auch nach Wochen nicht richtig sehen, ich bekam ständig Kopfschmerzen und mir wurde sogar schwindelig.

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Dennoch beharrte der Partneroptiker darauf, dass seine bemessenen Werte korrekt seien und ich eben länger zur Eingewöhnung bräuchte.

Nach 3 Monaten lies ich daher die Werte bei einem anderen Brillenkauf von einem anderen Optiker überprüfen. Dieser erhielt vollkommen unterschiedliche Werte, als der Partneroptiker von brillen.de. Mit dieser Brille kam ich dann wiederum sehr gut zurecht und forderte daher erneut den Austausch der Gläser von Brillen.de.

Im Februar 2018 willigte man dort endlich ein. Der Austausch dauerte jedoch fast 2 Monate! Das erste Brillengestell war dort laut Optiker aufgeplatzt, da es unter zu hoher Spannung gestanden hätte. So verzögerte sich die Nachbesserung.

Ich erhielt die Brille also im März 2018 zurück, mit der Sehstärke bin ich seitdem gut zurechtgekommen. Die Brille hielt allerdings bloß bis Oktober, als das Gestell, neben mir auf dem Nachttisch liegend, plötzlich einfach aufsprang. Beim Anheben fiel gleich das entsprechende Glas heraus.

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Ich machte mich also erneut auf den Weg zum Partneroptiker. Dieser stellte fest, dass das Gestell wohl unter einer zu hohen Spannung stand - das kam mir doch bekannt vor? - und bestellte ein neues Gestell. 2 Wochen später konnte ich die Brille abholen. Dort teilte man mir mit, dass die Abwicklung nur über die Brillenversicherung möglich sei, da man ja schon das Auswechseln der Gläser übernommen habe. Dummerweise hatte ich damals keine Lust auf weitere Schwierigkeiten, und so zahlte ich die 20,00€ Eigenanteil für den Austausch.

Bereuen sollte ich dies schon 1,5 Monate später als auch das neue Gestell ohne Vorwarnung einfach aufsprang, dieses Mal während ich es trug und einfach nur in die Küche gehen wollte. Der Partneroptiker riet von einem weiteren Austausch ab, und meinte, dass ich mich aufgrund des mehrfachen Schadens direkt an brillen.de wenden soll.

Meinen Rücktritt vom Kaufvertrag ignoriert brillen.de seitdem. Man bietet mir mittlerweile lediglich Termine bei einem dritten Partneroptiker an, die ich jedoch ablehne. Was sollte dieser schon anderes feststellen als die anderen beiden? Eine Begründung, weshalb ich zu einem weiteren Optiker fahren soll, bleibt man mir schuldig. Bei der Hotline sei man nicht zuständig, über die von den Mitarbeitern angegebene Rufnummer des Schadensservice ist niemand erreichbar. Mein Einschreiben wird ignoriert und per E-Mail erhält man nur die Namen anderer Partneroptiker.

Zudem behauptete man im Dezember plötzlich gar nicht mehr mit meinem Optiker zusammenzuarbeiten. Komisch nur, dass dieser davon nichts weiß und mir dieses Jahr mitteilte, mein neues Gestell von brillen.de sei eingetroffen. Es ist unverantwortlich von brillen.de, mir dieses Gestell nochmals aushändigen zu wollen. Was mache ich, wenn das nächste Gestell nicht zu Hause, sondern unterwegs oder gar während des Autofahrens aufspringt und Glas herausfällt? Ich möchte eine Brille nicht nur auf gut Glück tragen. Das Risiko irgendwo halb blind zu stranden oder sogar durch den Verkehr manövrieren zu müssen, interessiert aber wohl nur mich, brillen.de und der Optiker bleiben davon völlig unbeeindruckt.

Daher habe ich nun einen Termin zu einer Rechtsberatung gemacht. Ich kann diese Firma brillen.de nicht weiterempfehlen. Die Qualität ist miserabel und an Kundenservice ist dort niemand interessiert.

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Meine Forderung an brillen.de: Rücktritt vom Kaufvertrag und Erstattung des vollen Kaufpreises + Eigenanteil zur fehlgeschlagenen Reparatur


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


20.02.2019 | 20:45
von Simone Schröder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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