Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 753 Views | 09.01.2019 | 14:46 Uhr
geschrieben von Karen Schröder-Berg

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Fehlende Auszahlungen

Bestell-/Kundennummer: 777403

Vertrag 666788. Kundennr. 777403.

Vom 01.11.17 bis 31.10.18 wurde ich auf Vermittlung von CHECK24 hin von BEV mit Strom versorgt.

Am 03.11.18 erstellten Sie mir eine Abschlussrechnung, aus der ein Guthaben für mich resultiert.

Trotz mehrfacher Telefonate mit Ihrem Kundendienst und postalischer Aufforderung wurde mir bisher weder das Guthaben i. H. von 344,63€ noch der vereinbarte Neukundenbonus i. H. von ca. 186,00€ auf die der BEV bekannte Kontoverbindung überwiesen.

Es wäre sehr hilfreich, wenn ich Sie auf diesem Wege veranlassen könnte, doch die ausstehende Überweisung jetzt vorzunehmen.

Falls ich bis zum 16.01. den Gesamtbetrag von ca. 530,00€ nicht auf meinem Konto verbucht sehe, werde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit freundlichem Gruß – Karen Schröder-Berg / POUR GIOVANNI

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Auszahlung des Neukundenbonus und des Guthabens aus Schlussrechnung vom 3.11.18


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.01.2019 | 14:46
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (5)


09.01.2019 | 15:23
von Klaus Reiter | Regelverstoß melden
Am schnellsten bekommt man sein Geld wenn man einfach zurück bucht. Das geht 1 Jahr. Den Zuviel zurück gebuchten Betrag einfach mit Schadensersatz verrechnen. Wenn der Laden pleite geht dann ist alles weg. Am besten auch bei Schlichtungsstelle melden. Dann gehts auch schnell und Verbraucherzentrale.

09.01.2019 | 18:03
von Klaus Reiter | Regelverstoß melden
Lieber Max M., was ich geschrieben habe ist richtig, die Sepa Lastschrift Richtlinie sagt aus das das Sepa Mandat schriftlich mit Unterschrift vorliegen muss. Dieses hat in der Regel Bev nicht also kann man sogar 3 Jahre zurückbuchen.

09.01.2019 | 23:13
von Klaus Reiter | Regelverstoß melden
https://www.haerting.de/neuigkeit/das-schriftlichkeitserfordernis-der-sepa-lastschrift

Es sind wohl nur 13 Monate, bei mir musste ich nur 3 Monate zurückholen, von bev hab ich seitdem auch nic mehr gehört.

12.01.2019 | 18:29
von Karen Schröder-Berg noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma BEV hat nur mitgeteilt, daß sie die Beschwerde erhalten und weitergeleitet hat. Man möge sich gedulden. Das ist eine Frechheit! Hier werden Kundengelder ohne Begründung zurück gehalten!


13.01.2019 | 21:39
von Karen Schröder-Berg gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die beiden Überweisungen sind heute (13.1.) auf dem Konto zu sehen; die Beschwerde hat also Wirkung gezeigt.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
BEV Bayrische Energievers...: Überzogene Abschläge
BEV Bayerische Energiever...: Mein Guthaben wird nicht ausbezahlt
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!