ENSTROGA AG (Berlin)
Neukundenbonus verweigert wegen Photovoltaikanlage
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 3314A2652
Einschränkende AGBs sind überraschend und benachteiligen den Verbraucher unangemessen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde von Ihnen im Rahmen des Tarifes „Vollstrom komplett“ mit Strom in einem Tarif mit 15 % Neukundenbonus beliefert.
Da ich an derselben Abnahmestelle mindestens 12 Monate in demselben Tarif beliefert wurde, meine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt habe und auch sonst kein Ausschlussgrund ersichtlich ist, habe ich meines Erachtens die Bedingungen für die Gewährung des Bonus erfüllt.
Mit E-Mail vom 09.01.2019 haben Sie mir mitgeteilt, dass mir der Bonus in Höhe von 15% auf die Jahresrechnung aufgrund einer Photovoltaikanlage nicht zusteht.
Das LG Köln (AZ: 26 O 505/15) und das OLG Köln (AZ: 6 U 132/16) haben geurteilt, dass Einschränkungen in den AGB’s unzulässig sind und daher ist es auch nicht zulässig, den Neukundenbonus zu verwehren.
Zudem haben deutsche Gerichte in vergleichbaren Fällen bestätigt, dass es sich bei Photovoltaikanlagen nicht um ein Gewerbe handelt, wenn kein planmäßiger Geschäftsbetrieb (wie in meinem Fall) vorliegt.
Ich bitte Sie daher, mir innerhalb von zwei Wochen eine korrigierte Rechnung zu erstellen, die den Neukundenbonus von 15 % berücksichtigt und mir innerhalb weiterer zwei Wochen den mir zustehenden Betrag zu überweisen.
Ich bin auch von dieser Masche betroffen. Ich habe Enstroga ebenfalls darauf hingewiesen, das einschränkungen in den AGB's bezüglich Photovoltaikanlagen nicht zulässig ist.
Bisher noch keine Reaktion.
Nach Email Kontakt wurde mir nun doch wegen Kulanz der Neukundenbonus gezahlt. Bin nun zufrieden.