Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 179 Views | 11.01.2019 | 09:49 Uhr
geschrieben von Eduard Horn

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Widerspruch starke Preiserhöhung trotz Preisgarantie

Widerspruch Preiserhöhung Vertragsnummer: 1257751

SCHLAGWORTE

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der Preisanpassung zum 01.02.2019, über die Sie mit Schreiben vom 15.12.2018 informiert haben, bekommen per Brief am 21.12.2018.

Mein Stromtarif beinhaltet eine eingeschränkte Preisgarantie von 12 Monaten. Nur allgemein gehaltene Aussagen über höhere Energiehandelspreise oder Netznutzungsentgelte sind daher nicht geeignet, eine solche drastische Preiserhöhung rechtswirksam zu begründen.
Außerdem verstößt die Preiserhöhung auch gegen Ziff. 5.9 der dem Stromvertrag zugrundeliegenden AGBs.

Ich fordere Sie hiermit auf, die Preisanpassung zum 01.02.2019 zurückzunehmen und die monatlichen Abschlagszahlungen anzupassen, da diese derzeit mit 94,00 Euro bei 3500 viel zu hoch sind.

Die zu viel bezahlten Beträge bitte ich zugig zurück zu überweisen.
Heutiger Zählerstand lautet 650062 wird also unter 3500 kWh für das ganze Jahr ausfallen. Außerdem fordere ich Sie hiermit auf, meinen Widerspruch schriftlich zu bestätigen, da Widerspruch per Fax kaum möglich (besetzt).

Mit freundlichen Grüßen

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Rücknahme Preiserhöhung und Rückforderung erhöhter Beiträge


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.01.2019 | 09:49
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (2)


14.01.2019 | 09:53
von Eduard Horn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.02.2019 | 12:11
von Eduard Horn endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe mehrfach E-Mails an BEV geschrieben angerufen etc. keine Antwort. Am 1. Februar kam ein Brief in dem mir die BEV schreibt das mein Vertrag auf meinen Wunsch fristgerecht zum 01.02.2018 gekündigt wird. Ich habe niemals behauptet das ich kündigen werde oder sonstiges. Warum kommt plötzlich ein Brief in dem drinne steht das meine Kündigung wirksam ist. Da die BEV ja nun sowieso insolvent ist hat sich das mit dem Neukundenbonus sowie der Erstattung des zu hohen Abschlags erledigt. Habe aufgrund von Neueinzug den Jahresverbrauch auf 3500kwh geschätzt da 3 Zimmer Wohnung. Verbraucht wurden in 6 Monaten ca. 750kwh. Abschlag wurde mit 94 Euro angesetzt somit habe ich viel zu viel bezahlt.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
BEV Bayrische Energievers...: Überzogene Abschläge
BEV Bayerische Energiever...: Mein Guthaben wird nicht ausbezahlt
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!