Durch STROGON gelöste Beschwerde. | 497 Views | 11.01.2019 | 12:38 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1879611

STROGON GmbH (Bonn)

Unzulässige Preiserhöhung; keine Auszahlung v. Guthaben u. Boni

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 45311717511

Problemfälle mit Gasanbieter STROGON GmbH: 1.) intransparente Preiserhöhung 2.) Boni verspätet und erst nach Reklamation überwiesen 3.) Guthaben aus Verbrauchsabrechnung verspätet und erst nach Reklamation überwiesen

Problemfälle mit Gasanbieter STROGON GmbH:

BILDER
1 reclabox beschwerde de 183904 thumb
1 Bild

1.) Fallschilderung „intransparente Preiserhöhung“
a) Bei der tel. Mitteilung des Gaszählerstandes meinerseits im August 2018 machte man mich seitens STROGON auf eine Preisanpassung aufmerksam, über die man mich angeblich per E-Mail im März 2018 informiert hätte.

b) Ich entgegnete im selben Telefonat sowie nachfolgend schriftlich, keine Information über die Preisanpassung erhalten zu haben, und dass man mir nachweisen möge, diese E-Mail erhalten zu haben. Des Weiteren bat ich darum, mir dieses E-Mail zumindest zur Prüfung noch einmal zuzusenden. - Dies lehnte man ab.

c) Schließlich forderte ich STROGON ebenfalls per E-Mail auf, meinen Vertrag wieder auf die vorherigen Konditionen - wie vor der angeblichen Preiserhöhung – zurückzustellen, falls der Nachweis der Emailzustellung seitens STROGON nicht nachweisbar ist.

d) Eine Vertragskündigung meinerseits, ggf. außerordentlich oder ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, abhängig vom Ergebnis der Rückantwort STROGON, behielt ich mir ebenso in meiner Nachricht per E-Mail vor.

e) Die Möglichkeit, von meinem Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung Gebrauch zu machen, lehnte man seitens STROGON nachfolgend ab, da der Zeitpunkt der Anpassung (1.08.18) bereits überschritten war.

f) Stattdessen bestätigte man mir meine (eigentlich nur vorbehaltlich angekündigte, potenzielle) Kündigung zum Ende des laufenden Vertrags, also zu Ende Juli 2019.

g) Nach eigener Recherche fand ich schließlich das besagte E-Mail in meinem Outlook-Papierkorb, welches ich aufgrund der Intransparenz von Überschrift und Text der ersten Sätze zwangsläufig als Spam eingestuft und daher gelöscht hatte.
=> siehe E-Mail anbei

Meine Anmerkungen zum E-Mail anbei:
g1.) Mit dem Titel „STROGON informiert“ ist für den Kunden nicht ausreichend erkennbar, dass es sich um eine Ankündigung maßgeblicher Vertragsanpassungen handeln könnte.
Das Schreiben wurde daher von mir als Werbung angesehen, daher inhaltlich nicht mit Sorgfalt geprüft und sofort gelöscht.

g2.) Die Ankündigung der Preiserhöhung ist intransparent:
g2.1) auch der Inhalt der Nachricht verstärkt beim Lesen den Eindruck, dass es sich um Werbung handelt. (viel „Blabla“)

SCHLAGWORTE

g2.2) die Preiserhöhung wird dem Leser erst Ende des zweiten Absatzes „untergejubelt“.
g2.3) ein Vergleich zum bis dato aktuellen Preis, der die eigentliche Erhöhung transparent macht, wird nicht angegeben.

g3) Die Preiserhöhung ist unzulässig:
g3.1) sie basiert nicht auf für den Kunden nachvollziehbaren Fakten
g3.2) in meinem konkreten Fall erhöht sich der Arbeitspreis von 0,0452 Euro/kWh auf 0,058 Euro/kWh (+28,3%), der Grundpreis von 6,49 Euro/Monat auf 11,00 Euro/Monat (+69,5%)
=> es ist mehr als zweifelhaft, dass die Preise wie gesetzlich vorgeschrieben nur im Rahmen der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung erhöht wurden.

h) Wegen derartiger, intransparenter Schreiben zu Preisanpassungen wurde STROGON mittlerweile mehrfach von der Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW) abgemahnt.
Inzwischen wurde aus diesem Grund seitens der VZ NRW Klage beim LG Köln gegen STROGON eingereicht.

i) Mitte November erhielt ich wiederum ein Schreiben per E-Mail von STROGON, welches mich über eine erneute Preisanpassung informierte.
Was Überschrift („Wichtige Informationen zu Ihrem Energieliefervertrag / Grundpreisentwicklung [Service-ID #1405905]“) und textlichen Inhalt der Nachricht angeht, hatte man offenbar aus den Abmahnungen gelernt und – wenn auch bescheiden - nachgebessert.
Ich nutzte die Chance, vorzeitig das Vertragsverhältnis zu beenden, und machte umgehend von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, so dass der Vertrag zu meiner Zufriedenheit zum 31.12.18 endete.
Die Einzugsermächtigung – hier eh nur noch gültig für die letzte Abbuchung Anfang Dezember 2018 – wurde von mir fristgerecht widerrufen.

j) Aufgrund des enormen Guthabens aus der ersten Jahresrechnung (600,00 Euro, bei 148,00 Euro Monatsabschlag) hatte ich - wie unter i) erwähnt - für die letzte Abbuchung vor Vertragsende die Einzugsermächtigung widerrufen. Dies, um nicht wiederum ein hohes Guthaben bei STROGON aufzubauen, welches mir dann (frühestens) 10 Wochen nach Vertragsende erstattet wird.
(6 Wochen braucht es seitens STROGON für die Rechnungsstellung, dann nochmal 30 Tage für die Überweisung – theoretisch! – von der Notwendigkeit einer weiteren Reklamation gehe ich basierend auf meinen bisherigen Erfahrungen aus. - siehe weiter unten.)
Trotz Widerruf erfolgte seitens STROGON die Abbuchung des bisherigen Monatsabschlags. Ich veranlasste daraufhin die Rückbuchung.
Seither bekomme ich in sehr zeitnahen Abständen Zahlungsaufforderungen über den ausgebliebenen Monatsabschlag plus einer Gebühr von 7,50 Euro, nachfolgend Mahnungen inkl. Mahngebühr und dann schließlich am 8.01.19 die Rechnung der Inkassofirma, obwohl nachweislich die Forderung seitens STROGON unberechtigt ist, da kein negativer Saldo besteht.

2.) Sofort- bzw. Neukundenbonus verspätet und erst nach Reklamation überwiesen

Laut Vertrag stand mir ca. 60 Tage nach Lieferbeginn (28.07.17) ein Sofortbonus in Höhe von 150,00 Euro zu. Gezahlt wurde er zunächst nicht.
Erst nach meiner diesbezüglichen Reklamation am 29. Oktober 2018, d. h. zirka 13 Monate (!) nach versprochenem Zahltermin, erfolgte die Überweisung des Sofortbonus nach 8 weiteren Tagen.

3.) Guthaben aus Verbrauchsabrechnung verspätet und erst nach Reklamation überwiesen

Die Verbrauchsabrechnung für das erste Lieferjahr (28.07.17-27.07.18) erhielt ich sechs Wochen(!) nach Ende des genannten Zeitraums.
Die Abrechnung wies ein Guthaben in Höhe von ca. 600,00 Euro auf, welches STROGON mir – in dem Abrechnungsschreiben bestätigt - binnen 30 Tagen zu erstatten gedachte.
49 Tage später (!) war die Erstattung immer noch nicht erfolgt. Auch hier musste meinerseits reklamiert werden, so dass das Guthaben nach weiteren 8 Tagen endlich erstattet wurde.

Anmerkung zu 2.) und 3.) : Unter Berücksichtigung, was man in Online-Portalen über STROGON derzeit liest, scheint sich der Eindruck zu bestätigen, dass das Ausbleiben von angekündigten und/oder vertraglich vereinbarten Gutschriften System hat. Ohne Nachfrage bzw. Reklamation seitens des Kunden scheint STROGON die Gutschriften grundsätzlich nicht freiwillig zur Auszahlung zu bringen. – STROGON wird vermutlich abgeschätzt haben, wie vielen ihrer Kunden dies nicht auffällt. Daraus wird sich für STROGON eine zusätzliche Einnahmequelle generiert haben. – Dieses Gebaren bezeichne ich als Abzocke!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an STROGON GmbH: 1.) Finale Abrechnung des Vertrages auf Basis der urspr. Vertragskonditionen, da Preiserhöhung unzulässig 2.) Rücknahme aller Forderungen, da kein negativer Saldo besteht


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


11.03.2019 | 16:42
von ReclaBoxler-5330611
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

18.02.2021 | 14:14
von ReclaBoxler-1879611 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde "gelöst" ist eigentlich keine zutreffende Bezeichnung. Besser: Thema "beendet", da Vertrag außerordentlich meinerseits beendet. Ausstehende Zahlungen an mich wurden seitens Strogon (nach mehrfacher Reklamation meinerseits) geleistet.
Meine Vorwürfe an Strogon und deren Gebaren bleiben bestehen. Eine Bitte um Entschuldigung erfolgte seitens Strogon nicht. Aber nicht, dass ich dies wirklich erwartet hätte.


18.02.2021 | 14:14
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!