BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Kündigungsbestätigung bisher ignoriert
Bestell-/Kundennummer: KNr: 199467 / VNr: 149539
Sie haben mir am 18.12.18 (Poststempel) eine "Information zur Preisanpassung" zugeschickt, der ich so nicht zustimmen kann. Daraufhin habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und Ihnen am 20.12.2018 eine Kündigung zukommen lassen.
Diese wurde Ihnen am 21.12.2018 zugestellt (laut Sendungsverfolgung "Einschreiben"). Kündigungstermin ist der 31.01.2019. Trotz Aufforderung haben Sie mir bis jetzt weder Kündigung noch Kündigungstermin bestätigt. Laut Ihren eigenen AGB haben Sie sich nach Punkt 5.6 selbst dazu verpflichtet eine Bestätigung innerhalb zwei Wochen nach Eingang zu versenden. Halten Sie sich an Ihre AGB.
Da Sie über zwei Wochen gebraucht haben, um der Post den Eingang des Einschreibens zu bestätigen, habe ich zwischenzeitlich ein weiteres Einschreiben versendet. Darin habe ich meine Kündigung zum 31.01.2019 nochmals bekräftigt und Ihnen die Einzugserlaubnis von meinem Konto entzogen.
Ich werde sämtliche Abbuchungen, die von Ihnen in Zukunft getätigt werden, umgehend zurück buchen lassen. Sollte ich durch Ihr Verhalten Einbußen in irgendeiner Form erhalten (zum Beispiel durch ein nicht zustande kommen eines Stromlieferungsfolgevertrages mit einem anderen Lieferanten - ist in Auftrag gegeben und vom neuem Lieferanten bestätigt), so dass sich für mich Zusatzkosten ergeben, werde ich diese von Ihnen einfordern, notfalls auch gerichtlich.
Ich werde mich dann von meinem Anwalt auch dahingehend beraten lassen, ob es sich hier um einen Betrugsversuch handelt und diesen ggf. zur Anzeige bringen. Sollte ich binnen einer Woche ab heute (11.01.2019) keine Kündigungsbestätigung mit Kündigungstermin von Ihnen erhalten, werde ich ebenfalls rechtliche Schritte einleiten. Dabei entstehende Kosten werde ich von Ihnen einfordern.
Ich würde es in, wie ich denke, gegenseitigem Interesse begrüßen, wenn dieser Sachverhalt ohne Gerichte geklärt würde. Denken Sie an Ihre eigenen AGB.
11.01.2019 | 17:14
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrte Kundin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Im Callcenter war man unverschämt, frech, hat micht nicht ausreden lassen. Einen Anruf kann man sich sparen.
Leider bleibt mir nun auch nur der Rechtsweg, unfassbar.
Viele Glück!